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Politik: Der Rentner

Karl Z. ist Diabetiker, und für chronisch Kranke gilt eine Zuzahlungsgrenze von maximal einem Prozent des Bruttoeinkommens, für Karl Z.

Karl Z. ist Diabetiker, und für chronisch Kranke gilt eine Zuzahlungsgrenze von maximal einem Prozent des Bruttoeinkommens, für Karl Z., also 120 Euro. Der 68Jährige braucht regelmäßig sehr teure Medikamente; pro Monat drei Großpackungen mit einer Selbstbeteiligung von je zehn Euro, insgesamt also 30 Euro. Damit hat er die Zuzahlungsgrenze nach vier Monaten erreicht. Die Praxisgebühren für den Rest des Jahres entfallen also ebenso wie die Zuzahlung für seinen 21-tägigen Klinikaufenthalt. Bisher ist Karl Z. komplett von Zuzahlungen befreit, außer für die Klinik (maximal 14 Tage à neun Euro, also 126 Euro). Nicht einberechnet ist allerdings die Brille, die Karl Z. für Fern- und Nahsicht benötigt. Die Mehrfachgläser in seiner Stärke hat die Kasse bisher mit 108 Euro bezuschusst. Braucht der Rentner im Jahr 2004 eine neue, muss er sie selbst bezahlen. I.B.

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