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Politik: Die CDU und die Frauen: Die Frauenfrage

Die Christdemokraten haben seit 1996 ein Frauenquorum, das einen Anteil von einem Drittel Frauen für Mandate und Parteiämter empfiehlt. Es hat aber keine rechtliche Verbindlichkeit.

Die Christdemokraten haben seit 1996 ein Frauenquorum, das einen Anteil von einem Drittel Frauen für Mandate und Parteiämter empfiehlt. Es hat aber keine rechtliche Verbindlichkeit. Bei Wahlen zu Parteifunktionen beispielsweise müssen im ersten Wahlgang mindestens 33 Prozent Frauen gewählt werden. Wird das Quorum nicht erreicht, ist die Wahl ungültig. Im zweiten Wahlgang gilt die Quote aber nicht mehr. Die Parteisatzung der SPD sieht eine Quote von 40 Prozent für beide Geschlechter vor. Die Quotierung für die Ämter in der Partei und bei den Mandaten für die Parlamente ist durch die Wahlordnung zwingend vorgeschrieben. Lange Tradition hat die Quote bei den Bündnisgrünen, die alle Posten in der Partei und die Mandate zu gleichen Teilen von Frauen und Männern besetzt sehen wollen. Im Zweifelsfall werden Frauen bevorzugt. Genauso verfährt die PDS. Die FDP hat keine entsprechende Regelung in ihrer Parteisatzung verankert.

lha

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