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Politik: Die drei Säulen der Bund-Länder-Exzellenzinitiative

Die Bund-Länder-Exzellenzinitiative zur Förderung von Spitzenforschung und Elitehochschulen basiert auf drei Fördersäulen. Um die 1,9 Milliarden Euro teure Initiative der Bundesregierung hatten Bund und Länder nahezu eineinhalb Jahre politisch gerungen.

Säule eins:

Aufbau von weiteren 40 Graduiertenschulen für den wissenschaftlichen Nachwuchs mit insgesamt 40 Millionen Euro pro Jahr. Sie sollen für Bewerber aus dem In- und Ausland attraktiv sein. Nachwuchsforscher sollen dort bestens betreut werden und früh eigenständig arbeiten. Bund und Länder fördern heute schon gemeinsam 304 solcher Graduiertenschulen.

Säule zwei: Dient dem Aufbau von etwa 30 international angesehenen Spitzen-Forschungszentren (Cluster) in verschiedenen Disziplinen. Die Mittel - etwa 195 Millionen Euro pro Jahr - werden im Wettbewerb verteilt. Bereits heute fördern Bund und Länder gemeinsam über die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) 272 Sonderforschungsbereiche an Universitäten.

Säule drei: Das Neue in der deutschen Forschungsstruktur: Etwa zehn Universitäten, die bereits besonders erfolgreich beim Aufbau von Graduiertenschulen (Säule eins) und Forschungszentren (Säule zwei) sind, können als «i-Tüpfelchen» noch einmal jeweils 13,5 Millionen Euro Fördergeld pro Jahr zusätzlich bekommen, etwa zur Schärfung ihres naturwissenschaftlichen Profils (wie zum Beispiel die TH Aachen) oder ihrer geisteswissenschaftlichen Ausrichtung (wie die Berliner Humboldt-Universität).

Gefördert werden kann zum Beispiel fachübergreifendes Arbeiten an bestimmten Projekten - auch in Kooperation mit Forschungsinstituten außerhalb der Universitäten. Ziel ist die Entwicklung von «Zukunftskonzepten» zum Ausbau der Spitzenforschung, wie es jetzt als Kompromissformulierung in der Vereinbarung heißt. Im Wettbewerb sollen sich international sichtbare «Leuchttürme» der deutschen Universitäts-Landschaft herausbilden. Über die Mittel-Vergabe entscheidet eine international besetzte Jury.

Kosten: Das Programm soll von 2006 bis 2011 laufen. 75 Prozent der Kosten übernimmt der Bund, 25 Prozent das jeweilige Land, dessen Hochschule den Zuschlag für die Förderung erhält. (tso)

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