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Politik: Die Familie

Dieter Y. ist Alleinverdiener, seine Frau kümmert sich um ihre zwei Kinder.

Dieter Y. ist Alleinverdiener, seine Frau kümmert sich um ihre zwei Kinder. Die Kinder müssen mehrmals zum Kinderarzt, doch das ist zuzahlungsfrei. Die Eheleute müssen abwechselnd jedes Quartal zum Arzt, einmal auch zum Zahnarzt. In einem Quartal gehen beide parallel zum Arzt. Praxisgebühr insgesamt 60 Euro. Die Ärzte verschreiben ihnen zehn Arzneipackungen, die Zuzahlung beträgt je fünf Euro. Außerdem muss Dieter Y. für fünf Tage ins Krankenhaus, seine Ehefrau für 28 Tage. Insgesamt müsste Y. also 440 Euro zuzahlen. Doch die Gesundheitsreform begrenzt die Zuzahlung für ihn und seine Familie auf maximal zwei Prozent des Bruttoeinkommens. Das anrechenbare Einkommen wird um Freibeträge für Frau und Kinder auf rund 14800 Euro reduziert, so dass sich Y. mit höchstens 296 Euro im Jahr beteiligen muss. I.B.

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