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Plakat von Demonstranten vor dem Berliner Verwaltungsgericht

© dpa/Paul Zinken

Schnelles Urteil in absurdem Prozess: Die Klimaklage war eine reine Show

Ökobauern und Greenpeace scheitern mit einer Klimaklage. Gut so, denn Gerichtssäle sind nicht dafür da, den Klimawandel politisch zu verhandeln. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Jakob Schlandt

Dass das deutsche Klimaschutz-Ziel 2020 verfehlt wird, ist beklagenswert, ärgerlich, enttäuschend und ein Nachweis für die Unfähigkeit der Bundesregierung, ihre Versprechen einzuhalten. So geht es nicht – und längst spüren die drei Regierungsparteien die Auswirkungen. Sie haben den Grünen damit auf eigene Kosten ein Umfragehoch beschert, das aller Voraussicht nach auch am Wahltag noch zu spüren sein wird.

Das Verfehlen des deutschen Klimaschutz-Ziels 2020 ist aber eines mit Sicherheit nicht: Ein Fall für die deutsche Justiz. Jetzt hat das Berliner Verwaltungsgericht erstmals über eine Klage gegen die Bundesregierung entschieden. Die Kläger, drei Ökobauern-Familien und Greenpeace, sehen ihre Existenzgrundlage durch den Klimawandel bedroht und ihre Grundrechte verletzt.

Das Urteil kam schnell: Unzulässig. Es fehle den Klägern an Klagebefugnis. Eine Grundlage, aus der sich eine Pflicht der Bundesregierung zum geforderten Handeln ergebe, sei nicht ersichtlich. Es gebe keine rechtsverbindliche Regelung, auf die sich die Kläger berufen könnten.
Ein zackiger Schlussstrich also unter einen absurden Prozess, der von vornherein ohne jede realistische Aussicht auf Erfolg war, es sei denn, das Verwaltungsgericht hätte die Lust verspürt, mit einem spektakulären Urteil, das kaum Bestand haben dürfte, in die Rechtsgeschichte einzugehen.

Über die Klimapolitik entscheiden die Wähler

Die Klage war nicht mehr als eine Klima-Show, ein PR-Stunt von Greenpeace. Und damit ebenfalls beklagenswert, ärgerlich und enttäuschend. Deutsche Gerichtssäle sind nicht dafür da, den Klimawandel politisch zu verhandeln. Besonders problematisch ist, dass Greenpeace damit suggeriert, die Klima-Krise ließe sich über einen juristischen Weg lösen und Gegenmittel seien einklagbar.

Nein, das sind sie nicht und sie werden es nie sein. Über die Klimapolitik entscheiden deutsche Wähler, wenn sie ihr Kreuz machen. Oder sie üben Druck aus mittels Demonstrationen und zivilgesellschaftlichem Engagement.

Letztlich hat der Prozess außer einem kurzen medialen Hype, der sich im Wesentlichen auf einen Vormittag beschränkte, also nichts für den Klimaschutz bewirkt. Möglicherweise sogar das Gegenteil: Gegner einer kraftvollen Klimaschutzpolitik haben nun ein schönes Strohmann-Argument geliefert bekommen. Seht mal her, das Verfehlen von Klimazielen ist „gerichtsfest“. Das ist zwar ein völlig substanzloses Argument, aber nicht viel substanzloser als es die Klage von Anfang an war.

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