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Politik: Die NS-Entschädigung: Opfer in der Warteschleife

Der Bundesbeauftragte für die Entschädigung von NS-Zwangsarbeitern, Otto Graf Lambsdorff, warnt vor "zu großem Optimismus" in Bezug auf eine zügige Auszahlung der Entschädigungsgelder. Taktvoll formuliert.

Der Bundesbeauftragte für die Entschädigung von NS-Zwangsarbeitern, Otto Graf Lambsdorff, warnt vor "zu großem Optimismus" in Bezug auf eine zügige Auszahlung der Entschädigungsgelder. Taktvoll formuliert. Wahrscheinlich werden die NS-Opfer noch Monate auf die erste Überweisung warten müssen. Daran hat auch die Garantieerklärung der Wirtschaft, im Ernstfall die volle Entschädigungssumme von fünf Milliarden Mark aufzubringen, wenig geändert.

Zum Zahlungsbeginn verpflichtet sind die Unternehmen erst dann, wenn der deutsche Bundestag - in Übereinstimmung mit den Firmen - feststellt, dass diese keine der im deutsch-amerikanischen Joint-Statement verzeichneten Klagen ehemaliger NS-Opfer mehr fürchten müssen. Die Feststellung dieser "Rechtssicherheit" hängt vor allem von zwei Verfahren ab, die die deutsche Wirtschaft als richtungsweisend betrachtet. Die Sammelklage gegen deutsche Banken, die abzuweisen sich die New Yorker Bundesrichterin Shirley Kram vergangene Woche überraschend geweigert hatte, ist dabei das geringere Problem. Als Hauptbeweggrund für ihre Entscheidung hatte Kram die fehlenden 1,4 Milliarden Mark im Entschädigungstopf der Wirtschaft bezeichnet. Dieses Thema gilt nun als geklärt, mit einer schnellen Revision des Urteils wird gerechnet.

Das Verfahren, dem die Wirtschaft dem CDU-Experten für die Entschädigungsfrage Wolfgang Bosbach zufolge bedeutend größere Bedeutung beimisst, ist das des ehemaligen Zwangsarbeiters Deutsch, der vor einem kalifornischen Gericht den deutschen Bauriesen Hoch-Tief, beziehungsweise deren amerikanische Tochter Turner-Corporation, verklagt hat. Deutsch wurde in der ersten Instanz abgewiesen und hat Berufung eingelegt. Sein Verfahren gilt den Unternehmen als Schlüsselentscheidung für das Dutzend weiterer Klagen, die im Joint-Statement aufgeführt sind, und über die noch entschieden werden muss. "Eine Abweisung dieser Klage ist die entscheidende Voraussetzung für die Feststellung von Rechtssicherheit", sagt Bosbach. Er hält eine erneute Abweisung der Klage Deutschs zwar für sicher, verhandelt werden soll dem Gericht zufolge aber erst "im Juni" dieses Jahres.

Für den Bundestag wird es deshalb, so Bosbach, "sehr sehr eng", wenn er noch vor der Anfang Juli beginnenden parlamentarischen Sommerpause Rechtssicherheit feststellen will". Sollte es nicht gelingen, diesen Termin einzuhalten, kann mit der Feststellung von Rechtssicherheit und dem dann möglichen Zahlungsbeginn nicht vor Mitte September gerechnet werden. Von Belang ist all das natürlich nur, wenn die Wirtschaft bei ihrer, so Bosbach, "bislang nur inoffiziell geäußerten Meinung" bleibt, dass die Abweisung der Klage "Deutsch gegen Turner Corporation" auch die Abweisung der anderen noch bestehenden Klagen wahrscheinlich mache. Experte Bosbach hält das für "ziemlich sicher, verpflichtet sind die Unternehmen dazu jedoch nicht."

Rico Czerwinski

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