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Politik: Die Regeln der Genfer Abkommen und Protokolle finden Anwendung, sobald ein bewaffneter Konflikt ausbricht

Verboten sind nach den heute geltenden Genfer Regeln in internationalen wie internen Konflikten: vorsätzliche Tötung, Folter, körperliche Bestrafung, Verstümmelung, Beeinträchtigung der persönlichen Würde, Geiselnahme, Kollektivstrafen, Deportationen und Zwangsumsiedlungen, Hinrichtung ohne Verurteilung in einem geordneten Rechtsverfahren.Untersagt sind Vergeltungsmaßnahmen gegen Verwundete, Kranke, Schiffbrüchige, Sanitätspersonal, Zivilpersonen, zivile Objekte, Kulturgüter und Kultstätten, die Umwelt sowie Anlagen und Einrichtungen, die "gefährliche Kräfte enthalten", etwa Kernkraftwerke oder Chemiefabriken.

Verboten sind nach den heute geltenden Genfer Regeln in internationalen wie internen Konflikten: vorsätzliche Tötung, Folter, körperliche Bestrafung, Verstümmelung, Beeinträchtigung der persönlichen Würde, Geiselnahme, Kollektivstrafen, Deportationen und Zwangsumsiedlungen, Hinrichtung ohne Verurteilung in einem geordneten Rechtsverfahren.

Untersagt sind Vergeltungsmaßnahmen gegen Verwundete, Kranke, Schiffbrüchige, Sanitätspersonal, Zivilpersonen, zivile Objekte, Kulturgüter und Kultstätten, die Umwelt sowie Anlagen und Einrichtungen, die "gefährliche Kräfte enthalten", etwa Kernkraftwerke oder Chemiefabriken. Konfliktparteien haben immer zwischen der Zivilbevölkerung und Kombattanten zu unterscheiden; Angriffe sind nur gegen militärische Ziele zulässig.

Humanitäre Organisationen, die bestimmte Regeln einhalten (wie Neutralität und Kennzeichnung) müssen Zugang zu Schutzbedürftigen bekommen. Hilfsaktionen mit Nahrungsmitteln, Medikamenten und Kleidung müssen gestattet werden.

ps

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