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Politik: Dienstliche Bonusmeilen gehören der Firma

Berlin - Bonusmeilen, die auf Geschäftsreisen gesammelt werden, stehen dem Arbeitgeber zu. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschieden.

Berlin - Bonusmeilen, die auf Geschäftsreisen gesammelt werden, stehen dem Arbeitgeber zu. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschieden. Es wies die Klage eines Verkaufsleiters ab, der für seinen Arbeitgeber häufig Dienstreisen ins Ausland unternimmt und die dabei erworbenen Bonusmeilen privat nutzen wollte. „Demjenigen, für dessen Rechnung und damit auch auf dessen Kosten ein anderer Geschäfte führt, gebühren die gesamten Vorteile aus dem Geschäft“, entschied das Gericht. Mit dem Urteil entstünden bei den Unternehmen „erhebliche Kostensenkungspotenziale“, sagte der Berliner Arbeitsrechtler Hanno Timner. vis

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