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Diskussion: Ethikrat gegen Verbot der organisierten Sterbehilfe

Roger Kusch, der frühere Hamburger Justizsenator, hat seine umstrittene Sterbehilfe verteidigt. Er habe sich nicht zum Herren über Leben und Tod gemacht. Unterdessen spricht sich auch der Vorsitzende des Deutschen Ethikrates gegen ein Verbot der organisierten Sterbehilfe aus.

Der frühere Hamburger Justizsenator Roger Kusch hat seine umstrittene Sterbehilfe für eine 79-jährige Frau aus Würzburg verteidigt. "Ich habe mich nicht zum Herrn über Leben und Tod gemacht und fühle mich weiter mit Fug und Recht als Mitglied der evangelischen Kirche", zitiert ihn die "Frankfurter Rundschau" am Donnerstag. Die 79-Jährige sei "geistig völlig wach" gewesen, habe "ihren körperlichen Verfall aber als unerträglich" empfunden, sagte Kusch. Deshalb habe sich die Frau entschieden, zu sterben. "Sie wollte ihr Leben als Ausdruck größter Autonomie dann beenden, als sie es für richtig hielt", erklärte der Justizsenator.

Er habe die "Rolle des Vollstreckers des Willens" der Frau übernommen und habe "nichts getan, um sie zu bestärken". Auch habe er kein Geld für seine Hilfe genommen. Kusch will weitermachen, bis Sterbehilfe normal sei. An Organisationen wie der des Hamburger Ex-Senators Roger Kusch sei grundsätzlich nichts falsch, sagte der Vorsitzende des Deutschen Ethikrates, Edzard Schmidt-Jortzig, der "Berliner Zeitung"am Donnerstag. "Wenn der Betroffene in einem persönlichen Abwägungsprozess zu der Erkenntnis kommt, sein Leben beenden zu wollen, dann ist das sein gutes Recht", sagte er. Es gebe bei vielen Menschen offenbar ein Bedürfnis, sich solchen Organisationen anzuvertrauen.

"Die Aufgabe der Vereine sollte es aber nicht sein, diese Menschen zum Tod zu ermuntern", sagte Schmidt-Jortzig. Die Grenze zur Strafwürdigkeit sei überschritten, wenn es den Organisationen nur darum gehe, mit Sterbehilfe Geld zu verdienen. Das von einigen Bundesländern geplante Gesetz, mit dem organisierte Beihilfe zur Selbsttötung unter Strafe gestellt werden soll, lehnte Schmidt-Jortzig jedoch ab. "Das geht mir entschieden zu weit. Man kann ein so sensibles Thema nicht mit dem Strafrecht angehen", sagte er. Dieses Vorgehen würde dafür sorgen, dass mehr Menschen in die Schweiz oder nach Holland reisten, um sich dort bei der Selbsttötung helfen zu lassen. Eine wirksame Kontrolle der Organisationen sei zielführender, sagte Schmidt-Jortzig. (jg/AFP)

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