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Politik: Drei Jahre für die Erziehung

Seit drei Jahren gelten für den „Erziehungsurlaub“ neue Regeln: Der Anspruch: Beide Eltern können gleichzeitig Elternzeit nehmen – pro Kind drei Jahre lang. Stimmt der Arbeitgeber zu, können Väter und Mütter die Elternzeit aufteilen und bis zum achten Geburtstag des Kindes nehmen.

Seit drei Jahren gelten für den „Erziehungsurlaub“ neue Regeln:

Der Anspruch:

Beide Eltern können gleichzeitig Elternzeit nehmen – pro Kind drei Jahre lang. Stimmt der Arbeitgeber zu, können Väter und Mütter die Elternzeit aufteilen und bis zum achten Geburtstag des Kindes nehmen.

Die Spielregeln:

Väter und Mütter können bis zu 30 Wochenstunden arbeiten, ohne Status und Vorteile zu verlieren. Vor 2001 waren nur 19 Stunden Teilzeit erlaubt. Eltern, die in Firmen mit mehr als 15 Mitarbeitern beschäftigt sind, haben einen Rechtsanspruch auf

Teilzeit, wenn keine dringenden betrieblichen Gründe dagegen sprechen.

Weiterhin gilt: Eltern

bekommen anfangs ein

einkommensabhängiges

Erziehungsgeld. hmt

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