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Dresden: Bewährungsstrafe für Oberbürgermeister

Dresdens suspendierter Oberbürgermeister Ingolf Roßberg (FDP) ist wegen Beihilfe zum Bankrott sowie Untreue und Vorteilsannahme zu einer Bewährungsstrafe von 14 Monaten verurteilt worden.

Dresden - Zum Verhängnis wurde Roßberg sein Kontakt zum mitangeklagten Rainer Sehm, einem früheren Vertrauten. Sehm gehörte zu den Unterstützern Roßbergs im Oberbürgermeisterwahlkampf 2001. Damals trat er als "Bürgerkandidat" eines wohl einmaligen Bündnisses aus FDP, SPD, PDS, Grünen und ödp mit dem Ziel an, CDU-Amtsinhaber Herbert Wagner nach elf Jahren abzulösen. 47 Prozent der Wähler gaben dem damals 40-Jährigen ihre Stimme.

Im August 2001 trat Roßberg seinen neuen Job an der Stadtspitze an. Sehm war seitdem aufgrund verschiedener Beraterverträge für den neuen Oberbürgermeister tätig - etwa von Jahresbeginn 2002 bis April 2003 als "freier Berater" in Wirtschafts- und Strukturfragen. Zwischenzeitlich wurde im Februar 2003 ein Verfahren wegen Privatinsolvenz gegen Sehm eröffnet. Dieser soll Schulden in Millionenhöhe angehäuft haben.

Sehm kassierte das Vierfache

Im April 2003 wurde Sehm Fluthilfekoordinator der Stadt Dresden. Im März 2004 wurde eine Erhöhung seines Honorars fast auf das Vierfache vertraglich besiegelt. Seine Beratungsleistungen wurden dabei zum Schein über eine Firma abgerechnet, deren einziger Angestellter er war. Seinen Insolvenzverwalter ließ Sehm freilich im Glauben, er würde monatlich weniger als 3000 Euro bekommen - obwohl die Stadt Dresden der Firma inzwischen mehr als 9300 Euro monatlich zahlte.

Am 17. Januar 2005 durchsuchte die Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen Sehm unter anderem das Dresdner Rathaus. Vom 7. Februar bis zum 11. März 2005 saß Sehm in Untersuchungshaft. Am 19. April 2005 erhob die Staatsanwaltschaft schließlich Anklage gegen Roßberg wegen Beihilfe zum Bankrott und Untreue. Gleichzeitig wurde auch Anklage gegen Sehm wegen Bankrotts erhoben.

Antikorruptionseinheit "Ines"

Im Juli 2005 wurde bekannt, dass die sächsische Antikorruptionseinheit "Ines" ebenfalls gegen Roßberg ermittelte. Geprüft wurde die Rolle Roßbergs bei Vertragsvergaben. Im Dezember 2005 erhob "Ines" Anklage wegen Vorteilsannahme, weil Roßberg in Vertragsverhandlungen der Stadt mit einem Unternehmen von diesem eine Anstellung Sehms als Berater gefordert haben soll. Der Vertrag, der zur Projektsteuerung im Rahmen der Beseitigung der Flutschäden von 2002 abgeschlossen werden sollte, kam nie zustande.

Am 10. Mai gab das Landgericht Dresden die Eröffnung des Verfahrens bekannt. Beide Anklagen gegen Roßberg waren zusammengezogen worden und wurden seit 6. Juni verhandelt. Roßberg trat bei Bekannt werden der Verhandlungsdaten sofortigen Urlaub an. Eine knappe Woche später suspendierte ihn das Regierungspräsidium. Vom Vorwurf der Vorteilsannahme wurde Roßberg freigesprochen. Für erwiesen hält das Landgericht Dresden hingegen den Vorwurf der Untreue und der Beihilfe zum Bankrott. (tso/ddp)

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