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Politik: Düsseldorfer OB hat noch mehr Steuerschulden

CDU-Politiker Erwin hat dem Finanzamt rund 2,8 Millionen Euro verschwiegen – trotzdem kein Verfahren

Dem Düsseldorfer Oberbürgermeister Joachim Erwin und seiner Ehefrau Hildegard drohen erhebliche Steuernachzahlungen. Wie der Tagesspiegel aus Kreisen der Staatsanwaltschaft erfuhr, fehlten in den Steuererklärungen des Ehepaars allein in den Jahren 1998 bis 2000 Einkünfte von rund 2,8 Millionen Euro. Die Ermittler kommen – da die Steuererklärungen damals noch in Mark abzugeben waren – auf präzise 5 554 514 Mark nicht deklarierter Einkünfte in den drei untersuchten Jahren. Die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft hatte die Eröffnung eines Steuerstrafverfahrens gegen den CDU-Politiker zwar wegen mangelnden Vorsatzes abgelehnt, aber festgestellt, dass die Angaben der Erwins objektiv unrichtig waren. Dass trotz der erheblichen Summen kein Strafverfahren eröffnet wurde, halten Steuerexperten für zumindest „ungewöhnlich“. Die Akte wurde inzwischen an die Finanzbehörden zurückgegeben, die Bescheide über Steuernachzahlungen, Zinsen und Geldbußen in erheblicher Größenordnung vorbereiten.

Nach ersten Berichten des Tagesspiegels hatte Oberbürgermeister Erwin von „einer durch die Landesregierung gesteuerten politischen Kampagne“ gesprochen. Zu den Steuervorwürfen selbst schwieg er. Für die Ermittler steht zweifelsfrei fest, dass das gemeinsam veranlagte Ehepaar Erwin dem Finanzamt erhebliche Beträge verschwiegen hat. Bei Joachim Erwin kommen sie allein in den Jahren 1999 und 2000, also nach seiner Wahl zum Oberbürgermeister der Stadt Düsseldorf, auf verheimlichte Spekulationsgewinne und Aufsichtsratsbezüge von 48 986 Mark, außerdem muss er sich einen nicht deklarierten Gewinn aus einem US-Anlagegeschäft von rund 5,1 Millionen Mark zurechnen lassen. Die Ehefrau hatte den gesamten Betrag nach dem Verkauf bei der Commerzbank in Luxemburg angelegt und dafür Zinsen kassiert, die auch nicht in der Steuererklärung auftauchen. Bei ihr sind die Ermittler in den drei untersuchten Jahren auf nicht deklarierte Einkünfte von 386 128 Mark gekommen.

Experten zeigen sich erstaunt über die Argumentation der Erwins und ihrer Anwälte im Laufe des Ermittlungsverfahrens. „Hier wurden den Beschuldigten und ihrem Steuerberater eine Vielzahl von Irrtümern, Versehen und Fahrlässigkeiten zugute gehalten, die einem nicht jeder Staatsanwalt abgenommen hätte“, urteilt etwa Ursula Nelles, Professorin für Steuerstrafrecht an der Universität Münster. Erwin hatte zunächst angegeben, das Konto in Luxemburg eröffnet zu haben. Während des Verfahrens änderte er die Aussage, seine Ehefrau Hildegard habe das Konto eröffnet. Die entsprechenden Kontounterlagen mochten die Erwins den Ermittlern aber nicht vorlegen. Die haben sich damit zufrieden gegeben.

In Zweifel ziehen die Ermittler auch die auf das US-Geschäft bezogenen Angaben. Hildegard Erwin hatte für 300 000 US- Dollar 57 Prozent an der Golf International Corporation in Fountain Hills, Arizona, erworben und diese Beteiligung drei Jahre später für mehr als drei Millionen Dollar verkauft. Joachim Erwin gab an, ein Steuerberater in den USA habe ihm bei einer Veranstaltung gesagt, er müsse den Gewinn in Deutschland nicht versteuern. Als die Ermittler wissen wollten, welcher Experte ihm den Rat gegeben habe, konnte sich Erwin nicht mehr erinnern. Die Ermittler werten das zwar als „wenig glaubhaft“, erkennen aber trotzdem keinen Vorsatz.

Ähnlich argumentieren sie bei Belegen über einen Teil der Luxemburger Zinseinkünfte, die nach Angaben von Erwin bei seinem Steuerberater verschwunden sein sollen. Das ist in den Augen der Ankläger grob fahrlässig, aber eben nicht vorsätzlich. Die Steuerfahnder waren im vergangenen Dezember zu einer anderen Einschätzung gelangt. Sie hatten eindeutig auf Vorsatz erkannt und die Sache bei der Staatsanwaltschaft abgegeben. Ankläger wie Steuerfahnder hatten nach einer Betriebsprüfung allerdings den Eindruck gewonnen, bei Erwin und seiner Ehefrau herrsche ein „heilloses Chaos“.

Das werden jetzt die Finanzbehörden aufarbeiten. Sie prüfen, in welchem Umfang auch der US-Gewinn in Deutschland nicht nur angegeben, sondern auch hätte versteuert werden müssen. Eindeutig ist, was mit den Zinseinkünften und den Spekulationsgewinnen über 435 114 Mark passiert: Die Erwins müssen für die eine Hälfte Steuern zahlen, die andere Hälfte wird nach Ansicht von Experten durch Zinsen und eine empfindliche Geldbuße aufgefressen.

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