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Politik: Ein bisschen Offenheit

Aus dem Hause Marianne Birthlers gab es in dieser Woche drei Neuigkeiten. Erstens: Die Beauftragte für Stasi-Unterlagen arbeitet künftig mit dem polnischen Institut des Gedenkens zusammen.

Aus dem Hause Marianne Birthlers gab es in dieser Woche drei Neuigkeiten. Erstens: Die Beauftragte für Stasi-Unterlagen arbeitet künftig mit dem polnischen Institut des Gedenkens zusammen. Zweitens: Experten von Birthlers Behörde geben jetzt auch Auskunft zur Rehabilitierung von Stasi-Opfern. Drittens: Die Internet-Seite des Hauses ist wieder online. Alle drei Meldungen haben eine Botschaft: Die Behörde arbeitet weiter.

Selbstverständlich ist das nicht nach dem Stasi-Akten-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Das hatte verfügt, dass Birthlers Behörde die Akten über Altkanzler Helmut Kohl unter Verschluss halten muss. Begründung: Opferschutz geht vor Aufklärung. Folge: Stasi-Papiere über Prominente dürfen nicht ohne Genehmigung veröffentlicht werden, selbst wenn es sich um SED-Funktionäre handelt. Birthlers Arbeit ist damit stark eingeschränkt. Wenn es dazu noch eines Beweises bedurfte, dann wurde dieser mit der vierten Neuigkeit der Woche geliefert. Sie flatterte Birthler in den Ostertagen auf den Schreibtisch: die schriftliche Urteilsbegründung.

Auf 18 Seiten begründen die Bundesrichter ihre Entscheidung. Demnach erlaube das Stasi-Unterlagen-Gesetz nur offene Akten bei Personen der Zeitgeschichte, "soweit sie nicht Betroffene oder Dritte sind". Da Kohl von der illegalen Datensammlung der Stasi betroffen gewesen sei, müssten seine Daten gesperrt werden. Birthlers Argumentation, damit sei die Herausgabe aller Prominenten-Akten blockiert, weisen die Richter zurück: "Selbst wenn dies der Fall wäre, rechtfertigt das nicht, eine Vorschrift im Widerspruch zu ihrem eindeutigen Wortlaut und zum eindeutigen Willen des Gesetzgebers auszulegen." Harte Worte. Die Kritisierte reagiert eindeutig: Akten über SED-Funktionäre und über verstorbene Prominente - diese können ja nicht nach einer Einwilligung gefragt werden - bleiben ab sofort zu. "Funktionsträger der DDR profitieren vom Schutz, den Kohl sich erstritten hat", klagt Birthler. Und macht sich erneut für ein verändertes Gesetz stark. Nun liegt die Sache beim Bundestag. Politiker aller Parteien wollen das Gesetz novellieren, am 25. April wird es dazu eine Anhörung geben.

Ein breiter Konsens zeichnet sich ab, die Löschung von Stasi-Daten zu verbieten und Akten über SED-Funktionäre zugänglich zu machen. Streit gibt es um Unterlagen von Prominenten wie Kohl. Hier ist selbst bei Rot-Grün eine Mehrheit für eine Aktenöffnung fraglich. Doch es gibt Bewegung. Der SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz - bisher Verfechter eines konsequenten Opferschutzes - kann sich inzwischen eine begrenzte Aktenöffnung vorstellen. "Bei der Akte Kohl muss nicht alles verschlossen bleiben", sagte Wiefelspütz am Karfreitag dem Tagesspiegel. Zwar dürften Ergebnisse illegaler Stasi-Lauschaktionen nicht veröffentlicht werden, die routinemäßige Beobachtung von Kohl bei Auslandsreisen oder das Auswerten von Zeitungsausschnitten müssten aber nicht geheim bleiben. "Wenn jemand Stasi-Opfer ist, heißt das nicht, dass all seine Unterlagen unzugänglich sind", argumentiert Wiefelspütz. Die ostdeutschen SPD-Abgeordneten, die wie die Grünen für offene Akten kämpfen, werden es mit Freude hören. Die Bundesrichter dürften dagegen wenig amüsiert sein. Sie wiesen in der Urteilsbegründung schon vorsorglich darauf hin, bei einer Einschränkung des Opferschutzes "die Grenze des Zumutbaren" zu wahren.

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