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Politik: Ein Vermerk und viele Fragen

Das BKA hat möglicherweise Terrorverdächtige im berüchtigten US-Gefängnis bei Kabul befragt

Von Frank Jansen

Berlin - Es ist nur ein Halbsatz in einem Schreiben des Bundeskriminalamts zum Fall des von der CIA verschleppten Deutschlibanesen Khaled al Masri. Doch die drei Zeilen setzen die Bundesregierung unangenehmen Fragen aus. Nach Informationen des Tagesspiegels hat der BKA-Verbindungsbeamte in der afghanischen Hauptstadt Kabul im Oktober 2004 in einem Vermerk notiert, es gebe eine im Vorjahr „erwirkte Genehmigung, in Bagram inhaftierte terrorverdächtige Personen wie auch deren Vernehmer im begründeten Einzelfall unmittelbar befragen zu können“. In Bagram, nahe Kabul, befindet sich ein Stützpunkt der US-Luftwaffe mit einem berüchtigten Gefängnis.

Laut Amnesty International sind die Haftbedingungen der etwa 500 Insassen noch schlechter als im amerikanischen Gefangenenlager Guantanamo auf Kuba. Trotzdem hat das BKA in Kabul laut Vermerk die Amerikaner gebeten, selbst als Vernehmer in Bagram auftreten zu können. Dieser Vorgang erscheint mehreren Mitgliedern des BND-Untersuchungsausschusses so brisant, dass sie ihn auf die Tagesordnung setzen wollen. Dafür seien die Verhältnisse in Bagram „problematisch genug“, sagt beispielsweise der FDP-Abgeordnete Max Stadler.

Der Fall, den im Juni das Fernsehmagazin „Kontraste“ kurz erwähnte, betrifft auch die Bundeswehr. In dem Vermerk heißt es, die Genehmigung zur Befragung von Terrorverdächtigen in Bagram habe der Verbindungsbeamte des BKA in Kabul „gemeinsam mit ISAF-GENIC (German National Intelligence Cell)“ erwirkt. GENIC ist die nachrichtendienstliche Abteilung der deutschen Truppe in Afghanistan. Wie die US-Genehmigung genutzt wurde, lässt der Vermerk offen.

Sollten tatsächlich BKA-Beamte oder Angehörige der Bundeswehr im Gefängnis des Stützpunkts Bagram aktiv geworden sein, wäre dies nach den umstrittenen Befragungen von Terrorverdächtigen durch deutsche Beamte in Guantanamo und Syrien der dritte Auftritt in einer menschenrechtlichen Grauzone. Im Jahr 2002 starben in Bagram zwei Afghanen an den Folgen der Schläge und Tritte amerikanischer Soldaten. Kritik an den Zuständen im Gefängnis äußert auch das Internationale Komitee vom Roten Kreuz.

Offizielle Auskünfte in Deutschland zum Fall Bagram bleiben karg. Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums sagt, „von den Erkenntnisoptionen fremder Staaten hat die Bundesregierung zu keinem Zeitpunkt Gebrauch gemacht“. Das BKA will sich mit Blick auf den BND-Untersuchungsausschuss und wegen der laufenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München im Fall al Masri nicht äußern. Im Verteidigungsministerium heißt es, „an einer Vereinbarung mit den Amerikanern war die ISAF-GENIC nicht beteiligt“.

In dem umfangreichen Regierungsbericht „zu Vorgängen im Zusammenhang mit dem Irakkrieg und der Bekämpfung des internationalen Terrorismus“, der im Februar dem Bundestag und der Öffentlichkeit zuging, fehlt der Vermerk des BKA-Mannes – obwohl der Beamte auch einen Bundeswehroffizier benannte, der zum Entführungsfall al Masri Angaben machen könnte. „Der Vermerk hätte vorliegen müssen“, ärgert sich Hans-Christian Ströbele, für die Grünen im BND-Untersuchungsausschuss. Die dort auch tätige Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau (Linkspartei/PDS) bereitet der Vermerk die „große Sorge“, in Bagram habe die Regierung „so empörend agiert wie in Guantanamo und Syrien“. SPD-Obmann Thomas Oppermann hingegen sagt, ihm lägen keine Informationen über Vernehmungen durch deutsche Beamte in Bagram vor. Der Ausschussvorsitzende Siegfried Kauder (CDU) äußerte sich nicht.

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