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Politik: Einig nur über die Kosten

Aber der Streit zwischen Union und SPD über die Förderung der Kinderbetreuung schwelt weiter

Berlin - SPD und Union ringen hart um einen Kompromiss bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten. Zentraler Streitpunkt ist, ob die Steuervorteile nur berufstätigen Eltern zukommen oder auch Ehepaaren, bei denen ein Partner nicht erwerbstätig ist. Nach einem Treffen der Fraktionsspitzen am Freitag zeichnete sich noch keine Einigung ab. In der nächsten Woche soll der Streit endgültig beigelegt werden.

Die Auseinandersetzungen über die Familienförderung haben in der Union einen Grundsatzstreit über das Familienbild aufbrechen lassen: Die CSU, aber auch CDU-Ministerpräsidenten wie Jürgen Rüttgers (Nordrhein-Westfalen) und Peter Müller (Saarland) beharren darauf, dass auch Alleinverdiener von den Steuervorteilen profitieren sollen. Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) hatte ebenso wie Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zunächst dafür plädiert, die Förderung an die Berufstätigkeit beider Eltern zu knüpfen. Anfang der Woche schwenkte Merkel überraschend ein und äußerte Verständnis für die Forderung aus den eigenen Reihen, auch Eltern profitieren zu lassen, bei denen ein Partner zu Hause bleibt.

Ein Kurswechsel, der bei den Sozialdemokraten auf Widerstand stößt. Christel Humme, Sprecherin der Arbeitsgruppe Familie in der SPD-Fraktion, bezeichnete die Knüpfung der Steuervorteile an die Berufstätigkeit beider Eltern als „Dreh- und Angelpunkt“ für die Verhandlungen. „Eltern, die berufstätig sind, haben zusätzliche Kosten für die Kinderbetreuung, die ihnen nur deshalb entstehen, weil sie berufstätig sind“, sagte die SPD-Politikerin dem Tagesspiegel. Es sei daher sinnvoll, diese Ausgaben im Rahmen der Werbungskosten abzusetzen. Voraussetzung dafür ist die Erwerbstätigkeit. „Alleinverdiener- Ehen profitieren steuerlich bereits über das Ehegattensplitting“, sagt Humme.

Sollte der Personenkreis auch auf Alleinverdiener ausgeweitet werden, käme nach Berechnungen des Finanzministeriums nur noch rund die Hälfte der Fördersumme von 460 Millionen Euro berufstätigen Eltern zu. Am Finanzrahmen soll auf keinen Fall gerüttelt werden.

Konsens ist bisher nur, dass Alleinerziehende durch die Neuregelung nicht schlechter gestellt werden sollen. Derzeit können sie Ausgaben zwischen 774 und 1500 Euro absetzen. Bei der Kabinettsklausur in Genshagen hatte die Regierung beschlossen, Betreuungskosten für Kinder bis sechs Jahren erst ab 1000 Euro absetzbar zu machen. Nun ist im Gespräch, diese Schwelle auf 750 Euro abzusenken, möglicherweise auch darunter. Die SPD hatte gefordert, dass grundsätzlich Betreuungsausgaben ab dem ersten Euro absetzbar sein sollten.

Als neue Variante wird nach Angaben aus Koalitionskreisen auch über eine prozentuale Lösung nachgedacht: So sei vorstellbar, dass ein gewisser Prozentsatz der Kinderbetreuungsausgaben von der Steuer abgesetzt werden könne. Klar ist, dass für alle Kinder die gleichen Regeln gelten sollen. Bisher waren zwei Stufen vorgesehen: Während bei Kleinkindern ein Eigenbeitrag von 1000 Euro vorgesehen war, sollte es diesen bei Kindern zwischen sechs und 14 Jahren nicht geben.

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