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Politik: Eklat im Bundesrat: Was Wowereit geraten wurde

Zum Thema Online Spezial: Streit um die Zuwanderung Schwerpunkt: Der Eklat im Bundesrat und die Folgen Fotostrecke: Tumult in der Länderkammer Umfrage: Soll Rau das Gesetz unterschreiben? Die Bundesratsverwaltung unter Direktor Georg-Berndt Oschatz hat für den Bundesratspräsidenten Klaus Wowereit (SPD) einen Vermerk zur Abstimmung über das Zuwanderungsgesetz am vorigen Freitag erstellt.

Zum Thema Online Spezial: Streit um die Zuwanderung Schwerpunkt: Der Eklat im Bundesrat und die Folgen Fotostrecke: Tumult in der Länderkammer Umfrage: Soll Rau das Gesetz unterschreiben? Die Bundesratsverwaltung unter Direktor Georg-Berndt Oschatz hat für den Bundesratspräsidenten Klaus Wowereit (SPD) einen Vermerk zur Abstimmung über das Zuwanderungsgesetz am vorigen Freitag erstellt. Darin wurde Wowereit aus verfassungsrechtlicher Sicht geraten, wie er sich verhalten könnte, falls es zu einem gesplitteten Votum eines Landes kommen sollte, was zum Zeitpunkt der Formulierung des Vermerks - der Tag vor der Sitzung - offenkundig als eine Möglichkeit erwogen wurde. An diesem Donnerstag war Wowereit zur Vorbereitung der Sitzung im Bundesrat. Dem Tagesspiegel hat er gesagt, ihm sei bis zur Sitzung nicht klar gewesen, wie Brandenburg abstimme. Die entscheidenden Passagen des Vermerks:

"1. Gemäß Artikel 51 Abs. 3 Satz 2 GG können im Bundesrat die Stimmen eines Landes nur einheitlich abgegeben werden. Landesrechtliche Regelungen gleich welcher Art lassen diese Regel unberührt. (...) Rechtsprechung zur Frage, welche Folgen ein Verstoß gegen das Gebot der einheitlichen Stimmabgabe hat, liegt nicht vor. Dagegen hat sich die Rechtslehre mit der Frage befasst. Nach einer vereinzelt vertretenen Ansicht im etwas jüngeren Schrifttum soll bei widersprüchlichem Abstimmungsverhalten die Stimme des Regierungschefs maßgeblich sein. (...) Diese Auffassung ist mit dem klaren Wortlaut des Grundgesetzes nicht vereinbar (...) und verkennt den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Gleichwertigkeit der Stimmen der Mitglieder des Bundesrates. (...) Die ganz herrschende Lehre hält deshalb mit Recht alle Stimmen des betreffenden Landes für ungültig, wenn sie nicht einheitlich abgegeben werden. (...)

2. Für den Fall, dass bei der Abstimmung durch Aufruf nach Ländern die Stimmen eines Landes nicht einheitlich abgegeben würden, sollte Herrn Präsidenten vorgeschlagen werden, die Vertreter des betreffenden Landes auf das Gebot der einheitlichen Stimmabgabe wie folgt hinzuweisen:

"Gemäß Artikel 51 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes können die Stimmen eines Landes nur einheitlich abgegeben werden. Ich bitte deshalb um einheitliche Beantwortung der Abstimmungsfrage, anderenfalls die Stimmabgabe als ungültig gewertet wird."

Bliebe es bei der uneinheitlichen Stimmabgabe, sollte er die Feststellung treffen, dass das betreffende Land ungültig gestimmt hat, und mit der Abstimmung fortfahren."

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