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Eklat um Verleihung des Theodor-Heuss-Preises: Voßkuhle will Cohn-Bendit nicht ehren

Berlin - Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle hat eine Festrede zu Ehren des Grünen-Politikers Daniel Cohn-Bendit abgesagt. Zur Begründung sagte ein Sprecher des Gerichts am Donnerstag dem Tagesspiegel, Bürger hätten Voßkuhle in den vergangenen Wochen zur Kenntnis gebracht, dass sich Cohn-Bendit in einer Veröffentlichung Mitte der siebziger Jahre „in nicht unproblematischer Weise zur Sexualität zwischen Erwachsenen und Kindern geäußert“ habe.

Berlin - Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle hat eine Festrede zu Ehren des Grünen-Politikers Daniel Cohn-Bendit abgesagt. Zur Begründung sagte ein Sprecher des Gerichts am Donnerstag dem Tagesspiegel, Bürger hätten Voßkuhle in den vergangenen Wochen zur Kenntnis gebracht, dass sich Cohn-Bendit in einer Veröffentlichung Mitte der siebziger Jahre „in nicht unproblematischer Weise zur Sexualität zwischen Erwachsenen und Kindern geäußert“ habe.

Das Gericht sei „in ganz besonderer Weise gehalten, jeden Anschein zu vermeiden, es würde solche Aussagen billigen“. Der Europapolitiker soll im April den 48. Theodor-Heuss-Preis verliehen bekommen, weil er „neue Wege in der Demokratie“ beschritten habe.

Nach Angaben des Sprechers hatte Voßkuhle die Rede bereits vor einem Jahr zugesagt, aber erst zum Jahreswechsel vom Preisträger erfahren. Die Stiftung will an ihrer Ehrung festhalten. Cohn- Bendit, der auch als Erzieher gearbeitet hatte, bedauert seine Äußerungen, die in dem 1975 erschienenen Buch „Der große Basar“ gefallen waren. Er bot an, auf den Preis zu verzichten. neu

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