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Volker Kauder

© dpa

Erbschaftssteuerreform: CSU will hart verhandeln

Union und SPD nehmen am Donnerstag einen neuen Anlauf für eine Einigung über die Reform der Erbschaftsteuer. Ob ein Durchbruch gelingt, ist angesichts des Widerstands der CSU jedoch noch ungewiss.

Die CSU sieht noch keine Einigungschancen und fordert von der SPD ein weiteres Entgegenkommen. Zudem hatten die Christsozialen bereits klargestellt, dass erst der Parteivorstand sowie die Landesgruppe am kommenden Montag das Ergebnis beraten müssten. Die CDU dringt dagegen auf einen Kompromiss an diesem Donnerstag. Der designierte bayerische Ministerpräsident und CSU-Chef Horst Seehofer drohte mit einem Scheitern. Die CSU werde sehr hart verhandeln, damit die Erbschaftsteuer-Reform gut gelinge, sagte er in München. "Wenn nicht, dann können wir nicht zustimmen."

Kauder: Es gibt keinen unionsinternen Konflikt

Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) zeigte sich dennoch sicher: "Wir werden zu einem Ergebnis am kommenden Donnerstag kommen." Der Widerstand der CSU hat auch in der Unionsfraktion zum Streit geführt. Kauder spielte dies aber herunter. Es gebe keinen unionsinternen Konflikt: "Es gibt in der Bundestagsfraktion sowohl in der CDU als auch in der CSU gemeinsame Anliegen."

Schon am vergangenen Montag war ein Kompromiss der Arbeitsgruppe am Widerstand der CSU gescheitert. Diese fordert unter anderem, dass die Bundesländer, denen die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer zustehen, selbst über die Höhe der Steuer-Freibeträge entscheiden können. Die CSU will damit erreichen, dass auch ein Reihenhaus in München mit einem höheren Wert als ein Einfamilienhaus etwa in Ostfriesland steuerfrei vererbt oder verschenkt werden kann. Eine Regionalisierung lehnt nicht nur die SPD ab, auch Unionsländer sind dagegen.

CSU-Forderung würde zu Mindereinnahmen führen

Ferner fordert die CSU deutlich höhere Freibeträge für Kinder und Ehegatten. Dies würde zu erheblichen Mindereinnahmen in den Länderkassen führen. Die SPD fordert aber, dass das Steueraufkommen unverändert vier Milliarden Euro beträgt. Bei den Entlastungen von Firmenerben - monatelang der Haupt-Streitpunkt - sind sich Union und SPD dagegen deutlich näher gekommen. Es zeichnet sich ab, dass für die weitgehende Erbschaftsteuer-Befreiung von Firmenerben die Substanz des Betriebes nicht 15 Jahre erhalten werden muss, sondern nur 10 Jahre. Es wird aber auch ein Optionsmodell diskutiert: Entweder der 85-Prozent-Steuerrabatt bei einer "Haltefrist" von 10 Jahren oder eine "Nullbesteuerung" bei einer "Haltefrist" von 15 Jahren.

Auch die Beschäftigungsauflage könnte im Vergleich zum Gesetzentwurf gemildert werden. Bisher ist vorgesehen, dass die Lohnsumme des Betriebes zehn Jahre lang in keinem Jahr unter 70 Prozent des Ausgangswertes sinken darf. Im Gespräch ist nun, dass die Bindungsfrist nicht auf zehn, sondern sieben Jahre festgelegt wird. Auch die Sanktionen für ein Nichteinhalten der Vorgabe und damit eine Nachversteuerung könnten flexibler werden. Der baden-württembergische Finanzminister Willi Stächele (CDU) warnte, die Verschonung der Betriebsvermögen bei Fortführung der Unternehmen dürfe nicht von unzumutbaren Bedingungen abhängig gemacht werden. Bei einer Betriebsaufgabe innerhalb der "Haltefrist" dürfe es nur zu einer zeitanteiligen Nachbelastung kommen. (sg/dpa)

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