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Das Haus des ermordeten Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke.

© AFP/ Swen Pförtner

Update

Ermittlungen im Mordfall Lübcke: Anwalt von Stephan Ernst stellt Strafanzeige wegen Geheimnisverrats

Der Verdächtige im Fall Lübcke soll Tat schon vor Jahren erwogen haben. Sein Anwalt kritisiert, dass Details aus dem widerrufenen Geständnis öffentlich wurden.

Der Tatverdächtige im Fall des ermordeten Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke soll einem Medienbericht zufolge in seinem inzwischen widerrufenen Geständnis ausgesagt haben, sich schon seit Jahren mit der Idee zu einer solchen Tat beschäftigt zu haben. Mindestens zwei Mal, 2017 und 2018, sei er mit der Pistole in der Tasche zum Haus des CDU-Politikers gefahren, berichteten "Süddeutsche Zeitung", NDR und WDR am Montag.

Danach sei er froh gewesen, die Tat nicht ausgeführt zu haben. Als er Lübcke schließlich doch erschossen habe, habe er es wortlos getan. Der Verdächtige Stephan Ernst gab dem Bericht zufolge an, er habe schon vor Jahren Lübckes Namen gegoogelt und seine Wohnanschrift herausgesucht.

Der 45-jährige Stephan Ernst hatte nach seiner Festnahme zunächst ein Geständnis abgelegt, dies aber später widerrufen. Der CDU-Politiker Lübcke war Anfang Juni aus nächster Nähe erschossen worden. Die Ermittlungen in dem Fall führt die Bundesanwaltschaft, die von einem rechtsextremen Hintergrund der Tat ausgeht

Der Anwalt von Stephan Ernst kritisierte, dass Informationen aus dem widerrufenen Geständnis an die Öffentlichkeit gelangt seien. Diese könnten "nach Lage der Dinge nur aus der originalen Ermittlungsakte der Bundesanwaltschaft stammen", sagte er dem "Spiegel". Hannig erstatte den Angaben zufolge Strafanzeige wegen Geheimnisverrats.

Er selbst habe die mehr als 300-seitige Akte noch nicht vollständig gelesen, als er bereits wesentliche Details in der Presse gefunden habe, sagte Hannig. Die beiden vorhergehenden Anwälte des Tatverdächtigen schieden laut Hannig als Quellen aus, sie hätten keinen Zugang zu den Akten gehabt. "Es muss jemand in den Ermittlungsbehörden geben, der diese Informationen gezielt an die Öffentlichkeit bringt", sagte Hannig. Er mahnte ein rechtsstaatliches Verfahren an. (AFP)

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