zum Hauptinhalt

Politik: Es bleibt beim Verdacht

Die Ermittlungen gegen Frankfurts Polizeivize kommen nicht voran. Er soll dem Mörder Jakob von Metzlers mit Folter gedroht haben

Von Karin Ceballos Betancur,

Frankfurt (Main)

Seit einem Jahr wird gegen Wolfgang Daschner, den stellvertretenden Polizeichef von Frankfurt (Main), wegen Foltervorwürfen ermittelt. Noch immer ist unklar, wann die Ermittlungen abgeschlossen sein werden. „In dieser Woche jedenfalls nicht“, so ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Die hält sich bei allen Nachfragen beharrlich bedeckt und lehnt jede weitere Stellungnahme ab.

Auch durch dieses Schweigen mehren sich Spekulationen über die juristischen Konsequenzen, die der Polizeivize am Ende zu tragen haben wird. Er hatte im Oktober 2002 dem inzwischen zu lebenslanger Haft verurteilten Magnus Gäfgen mit Folter gedroht, um den Aufenthaltsort des entführten Bankierssohns Jakob von Metzler in Erfahrung zu bringen. Wie der Tagesspiegel damals enthüllte, hielt Daschner in einer Handakte fest, er habe angeordnet, Gäfgen „nach vorheriger Androhung, unter ärztlicher Aufsicht, durch Zufügung von Schmerzen (keine Verletzungen) erneut zu befragen“. Ende Januar dementierte der leitende Oberstaatsanwalt Hubert Harth einen Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ mit der Überschrift: „Polizei-Vizepräsident wird vor Gericht gestellt“. Er sei missverstanden worden, sagte er. Über den Ausgang der Ermittlungen sei noch nichts entschieden.

Dass eine Entscheidung unmittelbar bevorsteht, legt ein Gespräch im hessischen Justizministerium nahe, bei dem die Staatsanwaltschaft wenig später über den Ermittlungsstand informierte. Ein Ministeriumssprecher sprach von einem „normalen Gespräch im Rahmen des Berichterlasses“ wie bei bedeutsamen Verfahren üblich. Aber „komisch kommt’s einem schon vor“, sagt ein Frankfurter Rechtsanwalt, der nicht namentlich zitiert werden möchte, dem Tagesspiegel. Über den Gesprächsinhalt wurde nichts bekannt.

Unklar ist auch, wie die Anklage lauten könnte. Handelt es sich bei „Nötigung in einem besonders schweren Fall“ nur um ein Vergehen, ist Aussageerpressung ein Verbrechen, mit entsprechenden Konsequenzen für das mögliche Strafmaß. Während sich die Berufsverbände bedeckt halten, warnte der Vorsitzende des Berliner Anwaltsvereins, Ulrich Schellenberg, das Verfahren gegen Daschner einzustellen. Dieser müsse endlich wegen Aussageerpressung vor Gericht. Schellenberg kritisierte die Staatsanwaltschaft, die nach einem Jahr noch keine Entscheidung über eine Anklage getroffen hat. Möglicherweise solle Daschner aus Opportunitätsgründen nicht zu hart angefasst werden. „Für mich drängt sich der Eindruck auf, dass die vom Gesetz vorgegebene klare Konsequenz nicht gewollt ist.“ Die Folterdrohung müsse aber klar und präzise aufgearbeitet werden.

Karin Ceballos Betancur[Frankfurt (Main)]

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false