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Blick auf die Polizeiinspektion Starnberg.

© Marc Müller/dpa

Eskalation nach Schulparty: 50 Schüler wollten Polizeiwache in Bayern stürmen

Mehrere Schüler in Starnberg haben versucht, gewaltsam in eine Polizeidienststelle einzudringen. Sie wollten ihren Mitschüler aus dem Gewahrsam holen.

Nach einer Schulabschlussfeier haben rund 50 Schüler vor einer Polizeiinspektion in Starnberg in Bayern versucht, einen 15-Jährigen aus dem Polizeigewahrsam zu befreien. Die Jugendlichen warfen Flaschen und Steine auf das Gebäude. Einige versuchten, die Eingangstür aufzubrechen, wie die Polizei am Freitag mitteilte.

Der 15-Jährige hatte auf einer Schulabschlussfeier randaliert. Er war betrunken und stand den Angaben nach unter Drogeneinfluss. Bei der Feier am Donnerstagabend soll er einen Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes nach Drogen gefragt und sich aggressiv verhalten haben. Dieser rief die Polizei zur Hilfe. Sie forderte den Schüler mehrfach auf, die Feier zu verlassen. Als die Beamten ihn nicht beruhigen konnten, entschieden sie sich für den Polizeigewahrsam und brachten ihn zur Wache.

Daraufhin zogen den Angaben zufolge rund 100 Schüler vor die Polizeidienststelle. Etwa 50 Jugendliche versuchten, gewaltsam in die Polizeiwache einzudringen. Sie wollten den Mitschüler befreien. Eine Scheibe sei zu Bruch gegangen.

Erst mit Hilfe massiver Unterstützung aus umliegenden Polizeidienststellen gelang es den Beamten, die Schüler zu beruhigen, wie ein Sprecher sagte. Die Polizei nahm zwei 15-Jährige und einen 19-Jährigen vorläufig fest. Sie wurden nach einer Blutentnahme wieder entlassen. Von mehreren Schülern wurden die Personalien aufgenommen.

Der in Gewahrsam genommene Randalierer wurde in ein Krankenhaus gebracht. Er wurde dort auch am Freitag noch stationär behandelt, da er über Kopfschmerzen klagte. Ihm wird Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen.

Die Kriminalpolizei hat zudem wegen der Ausschreitungen an der Polizeidienststelle Ermittlungen wegen des Verdachts auf Landfriedensbruchs, versuchte Gefangenenbefreiung und versuchte gefährliche Körperverletzung aufgenommen. (dpa)

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