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Politik: EU-Justizminister erleichtern binationale Scheidungen

Scheidungen und Sorgerechtsverfahren für binationale Ehen sollen innerhalb Europas in Zukunft unkomplizierter werden. Die Justizminister der Mitgliedstaaten der Europäischen Union beschlossen gestern in Brüssel eine Verordnung, nach der die Gerichtszuständigkeiten klar geregelt werden.

Scheidungen und Sorgerechtsverfahren für binationale Ehen sollen innerhalb Europas in Zukunft unkomplizierter werden. Die Justizminister der Mitgliedstaaten der Europäischen Union beschlossen gestern in Brüssel eine Verordnung, nach der die Gerichtszuständigkeiten klar geregelt werden. Scheidungsurteile eines Landes werden in Zukunft in einem anderen Mitgliedsland anerkannt.

Die Justizminister vereinbarten außerdem, die gemeinsame Bekämpfung der Pornographie im Internet und die Rechtshilfe bei Strafsachen zu verbessern. Weniger einig als die Justizminister zeigten sich gestern die EU-Innenminister. Über die Frage, wie die Europäische Union in Zukunft mit einer großen Zahl unerwarteter Flüchtlinge aus Katastrophengebieten umgehen soll, konnte ebenso wenig Einigkeit erzielt werden, wie über eine Richtlinie der EU-Kommission zur Familienzusammenführung.

Auch die Frage eines Europäischen Flüchtlingsfonds bleibt weiter umstritten. Ungeklärt ist, ob die darin zur Verfügung gestellten Mittel ausschließlich für Strukturmaßnahmen eingesetzt werden sollen oder auch ein bestimmter Teil der Gelder für Massenfluchtsituationen bereitgestellt werden soll. Es geht um eine Summe von 175 Millionen Euro für fünf Jahre und zusätzliche 50 Millionen Euro für Sofortmaßnahmen.

Der deutsche Innenminister Schily lehnte es gestern ab, die Debatte über die Flüchtlingsfonds auf die Verteilung der finanziellen Lasten zu beschränken. Er forderte eine tatsächliche Verteilung der Flüchtlinge. Das Prinzip der "doppelten Freiwilligkeit" lehnte er ab. Es sieht vor, dass sowohl der Flüchtling als auch das Aufnahmeland mit der Aufnahme einverstanden sein müssen. Schily sagte, tatsächlich sei man "noch weit von einer Einigung entfernt".

Den Entwurf der EU-Kommission zur Familienzusammenführung lehnte Schily ebenfalls ab. Darin wird eine Ausweitung des Rechtes auf Familienzusammenführung für Bürger aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten gefordert, die legal innerhalb der EU leben. "Deutschland will sich nicht in seinen Handlungsmöglichkeiten einschränken lassen", sagte Schily. "Die Zuwanderung muss so gesteuert werden, wie sie heute erwünscht ist".

Mariele Schulze Berndt

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