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EU-Reform: Bundespräsident Köhler unterzeichnet Lissabon-Vertrag

Der EU-Reformvertrag von Lissabon hat in Deutschland die letzte Hürde genommen. Stimmen ihm nun auch Polen, Tschechien und Irland zu, kann er in Kraft treten.

Der Weg zur Unterzeichnung des EU-Reformvertrags von Lissabon durch Deutschland ist frei. Bundespräsident Horst Köhler hat die Begleitgesetze zur Umsetzung des Vertrags am Mittwoch unterzeichnet, teilte ein Sprecher des Präsidenten mit.

Nach der Verkündung der Gesetze im Bundesgesetzblatt wird Köhler am Freitag auch die Ratifikationsurkunde ausfertigen. Sie kann dann in Rom hinterlegt werden. Der Vertrag ist damit für Deutschland ratifiziert. Durch ihn soll die Zusammenarbeit in der Europäischen Union (EU) künftig neu geregelt werden.

Der Vertrag muss nun noch in Polen und Tschechien ratifiziert werden. In Irland findet in einer Woche ein neue Volksabstimmung statt – in einer ersten Abstimmung hatten die Iren den Vertrag abgelehnt und die EU damit in eine tiefe Krise gestürzt. Der Reformvertrag kann nur in Kraft treten, wenn alle 27 EU-Staaten zugestimmt haben.

Mit dem Lissabon-Vertrag sollen von 2014 an Mehrheitsentscheidungen der EU-Staaten anstatt der bisher geltenden Einstimmigkeit eingeführt werden. Außerdem soll die Außenpolitik der EU durch einen europäischen Außenminister gestärkt werden.

Bundestag musste nacharbeiten

Der Ratifizierung war ein langer Prozess vorangegangen. Gegen den EU-Reformvertrag war ein bunter Haufen von Klägern, vom CSU-Abgeordneten Peter Gauweiler bis zur Linken von Gregor Gysi und Oskar Lafontaine, vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Ihnen war der Lissabon-Vertrag zu integrativ. Brüssel dürfe nicht zu viele Kompetenzen an sich ziehen, argumentierten sie.

Das Bundesverfassungsgericht entschied Ende Juni. Zwar beurteilten die Richter das eigentliche Zustimmungsgesetz als rechtens, die sogenannten deutschen Begleitgesetze hingegen müssten überarbeitet werden. Sie regeln die Mitbestimmung von Bundestag und Bundesrat an der Umsetzung der europäischen Gesetze in Deutschland.

Die Abgeordneten mussten folglich nachsitzen und die Gesetze neu formulieren. In den Sommermonaten hatten Bundestag und Bundesrat schließlich im Schnellverfahren die Begleitgesetze verabschiedet, welche nun eine Stärkung der Parlamentsrechte in EU-Fragen vorsehen.

Im Anschluss an die Überarbeitung hatte es erneut eine Klage gegeben: Der frühere Thyssen-Chef Dieter Spethmann hatte versucht, mit einer Verfassungsbeschwerde den Prozess zu stoppen. Das Bundesverfassungsgericht wies die Beschwerde mit einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss aber als unzulässig ab.  

Quelle: ZEIT ONLINE, dpa

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