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Politik: EU soll Streit um Schulpflicht klären

Bremen - Die deutsche Schulbesuchspflicht beschäftigt nun auch die Europäische Union: Nach verlorenen Klagen vor deutschen Gerichten hat die bundesweit bekannt gewordene Bremer Schulverweigerer-Familie Neubronner die EU-Kommission eingeschaltet und ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland beantragt. Nach Angaben von Dagmar Neubronner soll Brüssel feststellen, dass die Bundesrepublik mit der Schulbesuchspflicht gegen EU-Verträge verstoße.

Bremen - Die deutsche Schulbesuchspflicht beschäftigt nun auch die Europäische Union: Nach verlorenen Klagen vor deutschen Gerichten hat die bundesweit bekannt gewordene Bremer Schulverweigerer-Familie Neubronner die EU-Kommission eingeschaltet und ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland beantragt. Nach Angaben von Dagmar Neubronner soll Brüssel feststellen, dass die Bundesrepublik mit der Schulbesuchspflicht gegen EU-Verträge verstoße. Parallel hat die Familie auch eine Petition beim Europäischen Parlament eingereicht.

Tilman Neubronner, Diplom-Sozialpädagoge und studierter Berufsfachschullehrer, war 2008 mit seinen Söhnen Moritz und Thomas nach Frankreich geflüchtet, weil die beiden lieber von ihren Eltern als in der Schule unterrichtet werden wollten, dafür aber keine behördliche Genehmigung erhielten. Die Mutter blieb in Bremen, um ihren esoterisch ausgerichteten Buchverlag weiterzuführen.

Wie es in dem Schreiben an die EU heißt, würde der Vater mit seinen elf- und vierzehnjährigen Söhnen gerne nach Bremen zurückkehren, weil allen die räumliche Trennung „nicht gut bekommt“. Dann müssten die Kinder aber wieder eine Schule besuchen, obwohl dies in der Vergangenheit bei den Kindern zu Albträumen, Herzbeschwerden, Bauch- und Kopfschmerzen geführt habe. Deshalb würden sie schon seit Jahren erfolgreich zu Hause unterrichtet.

Nach Ansicht der Familie verstößt die deutsche Schulbesuchspflicht gegen das Recht auf Niederlassungsfreiheit und Freizügigkeit für EU-Bürger, das in den europäischen Verträgen verankert ist. In anderen Staaten gelte kein Schulzwang. Nach EU-Recht kann sich jeder Bürger über einen Mitgliedsstaat beschweren, wenn er ein Gesetz oder eine Verwaltungshandlung für unvereinbar mit dem Gemeinschaftsrecht hält.

Das Oberverwaltungsgericht Bremen hatte 2009 rechtskräftig entschieden, dass Heimunterricht nur in besonderen Ausnahmefällen erlaubt sei, etwa bei Diplomaten, Schaustellern oder Schwerkranken. Eckhard Stengel

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