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Politik: Euthanasie: "Die Deutschen wollen uns nicht verstehen"

Beim Thema Euthanasie dominieren zwischen Deutschland und den Niederlanden die schrillen Töne. Seit dort die Tötung auf Verlangen unter bestimmten Umständen gesetzlich erlaubt ist, hagelt es Kritik nicht nur vom Europaparlament, sondern auch von Seiten des Bundestages und der deutschen Kirchen.

Beim Thema Euthanasie dominieren zwischen Deutschland und den Niederlanden die schrillen Töne. Seit dort die Tötung auf Verlangen unter bestimmten Umständen gesetzlich erlaubt ist, hagelt es Kritik nicht nur vom Europaparlament, sondern auch von Seiten des Bundestages und der deutschen Kirchen. Manfred Kock, der EKD-Vorsitzende, sagte kürzlich sogar in einem Interview, er habe aus dem Bistum Aachen gehört, dass jetzt alte Leute aus Holland sich nach Unterbringungsmöglichkeiten in deutschen Pflegeeinrichtungen erkundigten, weil sie ihren Ärzten nicht mehr trauten.

Diese erhitzte Debatte auf einen sachlichen Dialog zurückzuführen, dazu diente eine Tagung in Berlin, veranstaltet von der Evangelischen Akademie und der Niederländischen Philologie der FU Berlin. So betonte Jaap J.F. Visser vom niederländischen Gesundheitsministerium, das neue Gesetz räume dem Patienten keineswegs ein Recht auf aktive Sterbehilfe ein. Umgekehrt habe auch ein Arzt gegenüber einem Schwerstkranken, dessen Leiden unerträglich geworden sind, keine Pflicht zur Sterbehilfe. Vielmehr gehe es darum, die Verantwortung aller Beteiligten - auch des Staates für seine Bürger - zu einer Synthese zusammenzuführen. Kocks Äußerungen seien "völliger Quatsch" und nur erklärbar, weil man auf deutscher Seite "den Hintergrund unserer Gesetzgebung nicht versteht und nicht akzeptiert".

Einer dieser Hintergründe ist die zentrale Stellung des Hausarztes im holländischen Gesundheitssystem: Dieser behandelt seine Patienten über Jahre und Jahrzehnte, kennt die Familien und die Lebensumstände. Frage ein solcher Patient dann am Ende seines Lebens nach einer Todesspritze, erläuterte Visser, falle diese Entscheidung aus diesem langjährigen Vertrauensverhältnis heraus.

Mittlerweile sterben in den Niederlanden pro Jahr etwa 3000 bis 4000 Menschen auf diese Weise, das sind etwa drei Prozent aller Todesfälle. Ärzte, die einen Patienten mit unerträglichen Leiden auf dessen Verlangen hin töten, müssen den Fall bei einer unabhängigen Kommission anzeigen und ihre Entscheidung überprüfen lassen. Die holländische Regierung schätzt, dass etwa 55 Prozent aller Euthanasie-Fälle auf diese Weise aktenkundig werden. "Wir bemühen uns um Transparenz, aber das kann nie hundertprozentig gelingen", erläuterte Gerrit Kimsma, Hausarzt und Ethik-Dozent an der Freien Universität Amsterdam und fügte provozierend hinzu: "In Deutschland werden 100 Prozent der Fälle aktiver Sterbehilfe nicht gemeldet." Dass die deutsche Diskussion viel konfrontativer und angstbesetzter ist, führt Kimsma vor allem auf die Euthanasie-Morde der Nazis zurück.

Dem widerspricht Michael Wunder, Psychotherapeut und Mitglied der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages "Recht und Ethik in der modernen Medizin". Er hält das von holländischer Seite gezeichnete Bild für viel zu idealistisch. Man könne als Gesetzgeber bei der Sterbehilfe nicht die "Sonnenseite" isolieren, also Regelungen schaffen im Blick auf Todkranke, die in intakten Familien leben und für sich selbst sprechen können. Man müsse immer auch "die andere Wahrheit" sehen, die leicht die Oberhand gewinnen könne: Menschen, die nicht mehr für sich sprechen können oder sich von Verwandten moralisch unter Druck gesetzt fühlen, endlich nach der Todesspritze zu fragen. Weil sich beide Welten nicht trennen lassen, "lässt sich das, was hier geregelt werden soll, nicht regeln". Die Niederlande glaubten nicht, eine Ideallösung gefunden zu haben, antwortete Jaap J.F. Visser vom niederländischen Gesundheitsministerium. "Unser Gesetz ist der Versuch, etwas mehr Klarheit und Transparenz zu erreichen."

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