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Alles unklar. Die Betroffeneninitiative „Missbrauch in Ahrensburg“ findet das Ergebnis der Aufarbeitung „mager“: Glaubhafte Vorwürfe seien nicht widerlegt worden. Foto: pa/dpa

© picture alliance / dpa

Politik: Evangelische Kirche will nicht ermitteln

Missbrauchsfall Ahrensburg: Externer Gutachter rät zu Disziplinarverfahren – Bischof lehnt ab

Berlin - Nicht nur in der katholischen Kirche, auch in der evangelischen Kirche wurde missbraucht und vertuscht. Und wie in der katholischen Kirche tut man sich auch in der evangelischen Kirche schwer damit, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Zum Beispiel in Ahrensburg bei Hamburg.

Im März 2010 wurde bekannt, dass in dem norddeutschen Städtchen in den 70er und 80er Jahren Pastor Gert-Dietrich Kohl Jugendliche sexuell missbraucht hatte, darunter drei seiner fünf Stiefsöhne. Die Betroffeneninitiative „Missbrauch in Ahrensburg“ geht von mindestens 20 weiteren Opfern aus.

Unter den Opfern ist auch eine Frau, mit der der Geistliche ein Verhältnis hatte, als sie minderjährig war. 1999 zeigte diese Frau den Pastor bei der zuständigen Pröpstin Heide Emse an. Emse stellte Kohl zur Rede. Kurz danach wurde er versetzt und kam als Gefängnispfarrer in eine Jugendstrafanstalt. Niemand wurde über die wahren Gründe für die Versetzung informiert. Ein Jahr später ging Kohl in den Ruhestand und durfte weitere drei Jahre Religion am Gymnasium unterrichten.

Im März 2010 gab der nordelbische Bischof Gerhard Ulrich zu, dass „Fehler“ gemacht worden seien und kündigte „umfassende“ Aufklärung an. Mitte Juli 2010 trat die Hamburger Bischöfin Maria Jepsen zurück, weil sie ihre Glaubwürdigkeit wegen des Falles angezweifelt sah. Allerdings stand auch schon vor einem Jahr weniger Bischöfin Jepsen als vielmehr Pröpstin Heide Emse in Verdacht, 1999 Informationen nicht weitergegeben zu haben.

Und ein Jahr später? Gegen Pastor Kohl wurde dienstrechtlich ermittelt, er gestand seine Schuld ein und trat freiwillig aus der Kirche aus. Am gestrigen Mittwoch stellte die Kirchenleitung ein externes Gutachten eines Kieler Anwaltes für Verwaltungsrecht vor. Das heißt, Bischof Ulrich referierte aus dem Dokument, aus der Hand geben wollte er es nicht. „Die kirchliche Dienstaufsicht hat nicht so funktioniert, wie es hätte sein sollen“, sagte Bischof Ulrich mit Bezug auf das Gutachten. Die ergriffenen Maßnahmen hätten „weder der Tragweite des Falles noch den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Verwaltung entsprochen“. Der Gutachter bemängelte, dass keine Dokumentation vorliege, aus der man die Vorgänge rekonstruieren könne. Auch aus den Anhörungen habe er den Sachverhalt „nicht hinreichend aufklären können“. Er empfahl der Kirchenleitung, ein Disziplinarverfahren gegen die damals verantwortliche Pröpstin Emse einzuleiten. Dies aber lehnt die Kirchenleitung ab, weil man sich „strikt“ am Disziplinarrecht orientiere, wie Bischof Ulrich sagte. Laut kirchlichem Disziplinargesetz dürfe man ein Verfahren gegen eine Person im Ruhestand nur dann einleiten, wenn klar sei, dass am Ende die Entfernung aus dem Dienst zu erwarten sei. Da man überzeugt sei, dass es dazu nicht komme, werde man auch keine Ermittlungen einleiten. „Anhaltspunkte dafür, dass die damals zuständige Pröpstin die Taten von Kohl verschleiert hat, liegen insbesondere im Hinblick auf die von ihr energisch betriebene Versetzung von Pastor Kohl nicht vor“, sagte Ulrich. Bischöfin Jepsen im übrigen sei „voll rehabilitiert“.

Die Betroffeneninitiative „Missbrauch in Ahrensburg“ findet das Ergebnis der Aufarbeitung „mager“. „Es ist unglaublich, dass gegen Frau Emse kein Disziplinarverfahren eröffnet wird“, sagte ihr Sprecher Stephan Kohn. Die Begründung sei grotesk: Weil Emse damals die Unterlagen habe verschwinden lassen oder gar nicht erst zum Vorgang gegeben habe, gelte sie heute als nicht substanziell belastet, so Kohn. „Viel wichtiger ist doch, dass die glaubhaften Vorwürfe gegen Frau Emse nicht widerlegt werden konnten, weil die Kirchenverwaltung damals schlampig gearbeitet hat.“ Die Kirche nutze diese Schludrigkeit jetzt als Argument dafür, den Vorgang als erledigt abzulegen. Indem Bischof Ulrich Emses Bemühungen bei der Versetzung lobe, übergehe er, dass der Pastor in eine Jugendstrafanstalt versetzt wurde, in der er unbehelligt weiter mit Jugendlichen habe arbeiten können. Die Ahrensburger Opfer wollen bei der Kirche Entschädigung beantragen.

Am Dienstag will Christine Bergmann, die Unabhängige Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, ihren Abschlussbericht vorstellen. Bergmann sieht die Institutionen wie Kirchen und Sportvereine in der Pflicht, den Betroffenen Hilfe zukommen zu lassen und sie finanziell zu entschädigen. Bei Kindern und Jugendlichen, die innerhalb der Familie missbraucht worden seien, müsse der Staat diese Aufgabe übernehmen.

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