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Politik: Ex-Geiseln von Jolo: Müssen die Wallerts zahlen?

Zwei Wochen liegt die Freilassung von Marc Wallert, der letzten deutschen Geisel auf Jolo, zurück. Im Auswärtigen Amt (AA) in Berlin kann der Fall Wallert aber noch nicht zu den Akten gelegt werden.

Zwei Wochen liegt die Freilassung von Marc Wallert, der letzten deutschen Geisel auf Jolo, zurück. Im Auswärtigen Amt (AA) in Berlin kann der Fall Wallert aber noch nicht zu den Akten gelegt werden. Das Konsulargesetz verlangt die Rückforderung der Auslagen, die eine Botschaft für Hilfsbedürftige geleistet hat. Zum speziellen Fall der Wallerts erklärt der Sprecher des AA, Andreas Michaelis: "Das Auswärtige Amt wird zu gegebener Zeit unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalles alle Aspekte abschließend prüfen." Die Klärung der Kostenfrage sei nicht vordringlich. Die Auslagen umfassen unter anderem den Heimflug Renate Wallerts.

Sollten die Wallerts Opfer "revolutionärer Verwicklungen" im Sinne des Konsulargesetzes sein, kann die Erstattung erlassen werden. Die "Bild"-Zeitung berichtete am Freitag, dass die französischen Ex-Geiseln Stephane Loisy und Sonia Wendling von den Wallerts einen Teil der Einnahmen aus den Exklusivverträgen mit dem ZDF und dem Magazin "Stern" verlangen. Loisy: "Werner Wallert hat Geld mit unserem Leid verdient."

dfh

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