zum Hauptinhalt
Christian Klar

© dpa

EX-RAF-Terrorist: Klar kommt nach 26 Jahren Haft auf freien Fuß

Christian Klar war zwischen 1977 und seiner Verhaftung im November 1982 an nahezu allen Aktionen der RAF beteiligt - meist an vorderster Front. Nach 26 Jahren Haft wird er nun im Januar 2009 entlassen.

Der ehemalige RAF-Terrorist Christian Klar kommt nach 26 Jahren im Gefängnis auf freien Fuß. Er wird am 3. Januar auf Bewährung entlassen, wie das Oberlandesgericht Stuttgart am Montag mitteilte. Klar war in den 1970er Jahren einer der führenden Köpfe der zweiten Generation der linksterroristischen Roten Armee Fraktion. Der inzwischen 56-Jährige wurde 1985 vom Oberlandesgericht Stuttgart wegen neunfachen Mordes und elffachen Mordversuchs zu lebenslanger Haft verurteilt.    Das Gericht gehe nicht davon aus, "dass von Christian Klar künftig erneut erhebliche Straftaten zu befürchten sind", sagte eine Sprecherin des Oberlandesgerichts. Die Aussetzung der Reststrafe sei auch von der Bundesanwaltschaft befürwortet worden. Der  Sprecherin zufolge beträgt die Bewährungszeit fünf Jahre.

Klar zeigt keine Reue

Christian Klar hatte in den vergangenen Jahren mit seinen Äußerungen immer wieder für Empörung gesorgt. In einer Grußbotschaft ans linke Spektrum äußerte er Anfang 2007 die Hoffnung, "die Niederlage der Pläne des Kapitals zu vollenden". Schon 2001 hatte er in einem Fernseh-Interview mitgeteilt, er wolle den "Aufbruch, den auch eben die RAF dargestellt hat", weitertragen. Reuegefühle, sagte er damals, seien im "politischen Raum, vor dem Hintergrund von unserem Kampf", keine Begriffe.

Klars Gnadengesuch lehnte Bundespräsident Horst Köhler 2007 ab. Andererseits gilt der heute 56-Jährige nicht mehr als gefährlich - das haben ihm zwei Gutachter und selbst die Bundesanwaltschaft bescheinigt. Er selbst hatte 1997, ein Jahr vor der Auflösungserklärung der RAF, geschrieben: "An die Wiederbelebung einer Strategie des bewaffneten Kampfes denke ich nicht."

Praktikumsangebot in Berlin

Zu Christian Klars Zukunftsplänen nach der Haftentlassung gibt es noch keine Angaben. Der Intendant des Berliner Ensembles (BE), Claus Peymann, hat zumindest sein Angebot an den ehemaligen RAF-Terroristen Christian Klar für ein Praktikum an seinem Theater erneuert. "Herr Peymann steht zu seinem Wort und sieht keine Veranlassung, davon abzurücken", sagte eine Sprecherin des früheren Brecht-Theaters am Montag. "Wenn Christian Klar frei kommt, kann er sein Praktikum bei uns beginnen."

Peymann hatte Klar das Angebot erstmals im Frühjahr 2005 gemacht. Dies war seinerzeit in der Öffentlichkeit zum Teil auf heftige Kritik gestoßen. Hinter seinem Praktikums-Angebot stehe der Gedanke der Resozialisierung, hatte Peymann betont. Damit habe er sich in enger Absprache und mit Zustimmung des Betriebsrates einer Initiative mehrerer Künstler angeschlossen. Nach so vielen Jahren Haft müsse Klar eine Chance zur Rückkehr in die Gesellschaft haben.

Peymann will in Briefen Klars Reue über seine Beteiligung an Mordanschlägen erkannt haben. "Ich kenne Briefe von Christian Klar an Bundespräsident Köhler und an mich, in denen all das drinsteht, was öffentlich eingefordert wurde", sagte Peymann im vergangenen Jahr. In den Briefen äußere Klar Verständnis für den Schmerz der Angehörigen, "da sind Scham und Reue zu finden", sagte der Regisseur. "Er will nur kein Heuchler sein, er will keinen öffentlichen Kniefall vollführen."

Der Weg zur Radikalisierung - Klar war immer dabei

Den ersten Schritt zur Radikalisierung unternahm der 1952 in Freiburg geborene Klar 1974 mit der Besetzung des Büros von Amnesty International in Hamburg. Drei Jahre später, am 5. Januar 1977, schoss Klar am Schweizer Grenzübergang Riehen zum ersten Mal auf einen Polizisten. Er verfehlte ihn, doch damit hatte er sich in die erste Reihe der RAF katapultiert.

Danach folgten die spektakulären Mordanschläge auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback und Dresdner-Bank-Chef Jürgen Ponto sowie die Entführung und Ermordung von Arbeitgeberpräsident Hanns Martin Schleyer. Klar war immer dabei, ebenso wie beim fehlgeschlagenen Raketenwerferanschlag auf die Bundesanwaltschaft.

Lebenslange Haft: "Besondere Schwere der Schuld"

Seinen gescheiterten Antrag auf Wehrdienstverweigerung hatte er einst mit seiner "zutiefst lebensbejahenden Haltung" begründet - doch mit der Waffe war er skrupellos: Bei einem Banküberfall in Zürich im Jahr 1979 zerrte er auf der Flucht eine hilflose Frau aus dem Auto und schoss ihr in die Brust. Sie überlebte mit viel Glück.

1985 verhängte das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart unter anderem wegen neunfachen Mordes lebenslange Haft, 1992 folgte eine weitere Verurteilung. 1998 legte das OLG die Mindesthaftzeit auf 26 Jahre fest - wegen "besonderer Schwere der Schuld". (sba/dpa/AFP)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false