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Datenschutz für den Rechner

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Datenschutz-Konferenz: Experten sind gegen Online-Durchsuchungen

Der oberste deutsche Datenschützer Peter Schaar hat auf der Frühjahrskonferenz der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern in Berlin eine "neue Datenschutzkultur" gefordert. Die Speicherung von Fluggastdaten sei "verdachtslos", Online-Durchsuchungen eine nicht verhältnismäßige Freiheitseinbuße.

Datenschutz könne nicht nur durch Erlaubnisse und Verbote sichergestellt werden, sondern erfordere auch das Zutun von Herstellern und Nutzern, sagte der Bundesdatenschutzbeauftragte Schaar in Berlin. Zugleich begrüßte er, dass das Bundesverfassungsgericht mit mehreren Urteilen den Datenschutz gestärkt habe.

Die Ergebnisse der zweitägigen Konferenz im Überblick:

Online-Durchsuchungen: Die Datenschützer haben sich grundsätzlich gegen Online-Durchsuchungen ausgesprochen. Sie zweifeln, dass einer "weiteren Einbuße an Freiheit ein adäquater Gewinn an Sicherheit gegenübersteht." Schaar kritisierte Pläne der Bundesregierung, die es Ermittlern erlauben sollen, heimlich in eine Wohnung einzudringen, um dort auf einem Computer Ausspähsoftware zu installieren. Zudem forderten die Datenschützer, dass Rechner von Berufsgruppen, denen ein Zeugnisverweigerungsrecht zusteht, von Online-Durchsuchungen ausgenommen werden.

Fluggastdaten: Einen Entwurf der EU-Kommission zur Speicherung von Fluggastdaten lehnen die Datenschützer ab. Die Fluggesellschaften sollen demnach künftig einer zentralen staatlichen Stelle 19 Datenelemente eines jeden Passagiers übermitteln, die dann 13 Jahre lang gespeichert und gegebenenfalls an Drittstaaten weitergegeben werden. "Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie diesem Vorschlag nicht zustimmen wird", sagte Schaar. Er sprach von einer "verdachtlosen Speicherung". Gegenwärtig sei nicht einmal klar, wer die Datensätze zu welchem Zeitpunkt auswerten soll.

Zusammenarbeit mit US-Behörden: Das Mitte März unterzeichnete deutsch-amerikanische Regierungsabkommen, in dem eine vertiefte Zusammenarbeit bei der Kriminalitätsbekämpfung beschlossen wird, ruft Kritik der Datenschützer hervor. Bundestag und Bundesrat sollen dem Abkommen solange nicht zustimmen, "bis ein angemessener Datenschutz gewährleistet ist". Derzeit sei noch nicht definiert, unter welchen Umständen Daten ausgetauscht werden dürfen. Allgemein soll erlaubt werden, zur Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität Informationen abzurufen. Die Datenschützer bemängeln, dass die USA Nichtamerikanern keinerlei Recht einräumen, sich über die Verarbeitung der eigenen Daten zu informieren.

BKA-Gesetz: Die Datenschützer sprechen sich dagegen aus, dem Bundeskriminalamt (BKA) per Gesetz umfassende polizeiliche Befugnisse einzuräumen. In einem Entwurf des Bundesinnenministeriums sollen dem BKA zur Abwehr des internationalen Terrorismus mehr Rechte eingeräumt werden. Vorgesehen sind Befugnisse zu Durchsuchung, Rasterfahndung, Wohnungs- und Telekommunikationsüberwachung. Die Konferenz der Datenschützer fordert, die Befugnisse von Polizei und Bundeskriminalamt zu trennen.

Arbeitnehmer-Daten: Arbeitgebern soll es nicht erlaubt werden, von Behörden Sicherheitsdaten über Bewerber oder Angestellte zu erhalten. Nach Auffassung der Datenschützer würde ansonsten der Grundsatz, dass in einem Führungszeugnis nur bestimmte Informationen über eine Person verfügbar gemacht werden, unterlaufen. In zunehmenden Maße sei zu beobachten, dass Arbeitgeber versuchten, so viele Daten wie möglich über ihre Mitarbeiter zu erfahren.

Identitätsmanagement: Weil die Datenberge über Personen anwachsen, fordern die Datenschützer ein Identitätsmanagement, das sicherstellt, dass Informationen nicht ohne Einwilligung des Betroffenen verknüpft werden. So müsse ausgeschlossen werden, dass unkontrolliert ein Bezug zwischen einer elektronischen Identität und einer Person hergestellt werden kann. (ddp)

Dennis Kittler

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