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Politik: Familie und Steuern - ein Überblick

FAMILIENFÖRDERGESETZ: Durch Neuregelungen und nachträgliche Berücksichtigung des Existenzminimums in Form von Erstattungen in den Jahren 1983 bis 1995 gehen im Jahr 2000 rund 4,4 Milliarden Mark an die Familien. Der Betrag steigt bis 2003 auf 5,5 MilliardenDas Kindergeld wird vom 1.

FAMILIENFÖRDERGESETZ: Durch Neuregelungen und nachträgliche Berücksichtigung des Existenzminimums in Form von Erstattungen in den Jahren 1983 bis 1995 gehen im Jahr 2000 rund 4,4 Milliarden Mark an die Familien. Der Betrag steigt bis 2003 auf 5,5 Milliarden

Das Kindergeld wird vom 1. Januar 2000 an um weitere 20 auf 270 Mark für das erste und zweite Kind angehoben. Für das dritte Kind bleibt es bei 300 Mark und für weitere Kinder bei je 350 Mark

Durch die Einführung eines Betreuungsfreibetrages für Kinder unter 16 Jahre steigt der Gesamtfreibetrag einschließlich Kinderfreibetrag auf etwa 10 000 Mark pro Kind

Kinderbetreuungskosten können nicht mehr nach Paragraf 33 c Einkommensteuergesetz von der Steuer abgezogen werden. Nachzahlung für die Jahre 1983 bis 1995 auf vier Jahre verteilt 900 Millionen Mark.

STEUERBEREINIGUNGSGESETZ

(Entlastung 2000: 1,8 Milliarden)

Ab Januar 2000 sollen auch über zwölfjährige Lebensversicherungen mit Kapitalertragsteuer dann besteuert werden, wenn die Erträge in einer Summe ausgezahlt werden. Nur fiktiv wird der Betrag auf fünf Jahresbeträge aufgeteilt, um die Progression bei kleinen Versicherungssummen zu mildern. 20 000 Mark bleiben steuerfrei.

Ehrenamtliche nebenberufliche Tätigkeiten bleiben bis zu 3 600 Mark steuer- und sozialabgabenfrei

ÖKOSTEUER

Am Donnerstag beschloss der Budestag, dass ab 1. Januar 2000 die Spritsteuer in vier Stufen jährlich um jeweils sechs Pfennig steigt. Die Stromsteuer wird im gleichen Zeitraum auf vier Pfennig je Kilowattstunde verdoppelt. Schwefelarme und -freie Kraftstoffe werden ab Ende 2001 steuerlich besser gestellt. Der öffentliche Personennahverkehr wird verschont. Gaskraftwerke mit einem Wirkungsgrad ab 57,5 Prozent werden von der Mineralölsteuer befreit. Der Grad gibt das Verhältnis von eingesetzter Primärenergie zur abgegebenen Energie an.

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