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Politik: FDP gegen Inlandseinsatz von Soldaten Keine Bundesratsmehrheit

für Grundgesetzänderung?

Berlin - Der Plan der großen Koalition zur Ausweitung der Einsatzmöglichkeiten der Bundeswehr im Inland wird aller Voraussicht nach an der nötigen Zwei- Drittel-Mehrheit im Bundesrat scheitern. Nach der bayerischen FDP-Landeschefin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger lehnten auch andere FDP-Landespolitiker das Vorhaben ab, bei „besonders schweren Unglücksfällen“ im Inland der Bundesregierung das Recht auf einen Armeeeinsatz einzuräumen. Auch für die rot-rote Koalition in Berlin sagte Innensenator Ehrhart Körting (SPD)dem Tagesspiegel: „Ich halte es für ausgeschlossen, dass der Senat dieser Formulierung zustimmt.“ Union und SPD verfügen nur über 30 der 46 notwendigen Bundesratsstimmen allein. Weitere sechs Stimmen – Bremen und Hamburg – sind vom Verhalten der Grünen abhängig, deren Bundesspitze Widerstand angekündigt hat.

In Bayern hat die FDP ihr Veto für den Fall einer Koalition mit der CSU angekündigt. In Baden-Württemberg kündigte Justizminister Ulrich Goll (FDP), in Nordrhein-Westfalen FDP-Fraktionschef Gerhard Papke Widerstand an. FDP- Generalsekretär Dirk Niebel sagte dem Tagesspiegel, seine Partei lehne Innenminister Wolfgang Schäubles „lang gehegten Plan“ ab, „weil eine Vermischung von polizeilichen und militärischen Aufgaben weder unserer Rechtsordnung noch den Bürgern dient“. Die Polizei könne „die Sicherheit der Bundesrepublik gewährleisten, wenn ihr die notwendige Ausrüstung und Personalstärke zur Verfügung“ stehe. Die Bundeswehr könne schon heute bei Katastrophen im Inland Amtshilfe leisten.

Die Koalition will in „besonders schweren Unglücksfällen“ der Regierung erlauben, von sich aus die Armee zum Katastropheneinsatz zu schicken und die Einsatzleitung von den Ländern an sich zu ziehen. Dazu müsste das Grundgesetz geändert werden. Körting kritisierte eine „unsaubere Formulierung, die Fehlinterpretationen möglich macht“, nach denen „eine Pauschalermächtigung zum Einsatz militärischer Mittel im Bundesgebiet erteilt werden soll“. Spezialfälle wie Terrorangriffe sollten genau definiert werden. bib

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