zum Hauptinhalt

Finanzen: Grünes Licht für Erbschaftsteuerreform

Die Bundesregierung hat heute in einer vorgezogenen Kabinettssitzung den Gesetzentwurf zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts gebilligt. Darin fehlen aber wesentliche Veränderungen, die Unionspolitiker fordern.

In der CDU/CSU wird bezweifelt, dass die Reform bereits am 1. April 2008 in Kraft treten kann. Wahrscheinlicher sei der 1. Juli. Die Union stößt sich an den Vorgaben für Steuerentlastungen für Firmenerben. Sie will nun Korrekturen in den parlamentarischen Beratungen durchsetzen. Die SPD warnt vor Verzögerungen und weitergehenden Erleichterungen.

Nach dem Gesetzentwurf werden Kinder, Enkel oder Ehepartner trotz der vom Bundesverfassungsgericht geforderten Höherbewertung von Immobilien in den meisten Fällen keine Steuer zahlen müssen. Das normale Eigenheim soll weiter steuerfrei vererbt werden können. Die Erleichterungen für Firmenerben sollen rückwirkend zum 1. Januar 2007 gelten. Ferne Verwandte und sonstige Erben dagegen werden mehr Steuern zahlen müssen. Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) erklärte, auf die meisten Menschen gerade im engen Familienverbund kämen keine neuen Steuern zu, wenn sie erben. "Omas Häuschen bleibt steuerfrei. Aber wer Omas Villa erbt, der wird Steuern zahlen müssen."

Glos: Bindungsfristen zu lang

Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU) und andere Unionspolitiker halten die Bindungsfristen bei dem Steuerprivileg für Firmenerben für zu lang. Bisher ist vorgesehen, dass 85 Prozent des Betriebsvermögens innerhalb von zehn Jahren schrittweise steuerfrei gestellt werden. Bedingung ist, dass die Lohnsumme in der Zeit in keinem Jahr unter 70 Prozent des Werts der letzten fünf Jahre vor Firmenübergang sinkt. Außerdem muss das Betriebsvermögen 15 Jahre lang erhalten bleiben. Auch Familienunternehmer fordern Korrekturen bei den Steuersätzen, der Nachversteuerungsregelung sowie der Lohnsummenauflage.

Die Reform könnte die Länderetats belasten. 2008 und 2009 wird mit Mindereinnahmen von 185 Millionen beziehungsweise 190 Millionen Euro gerechnet. Grund ist das Wahlrecht zwischen altem und neuem Recht, das Erben für 2007 und 2008 eingeräumt werden soll. Um Gestaltungen zu vermeiden, beschränkt sich das Wahlrecht aber auf Erbschaften. Schenkungen werden davon ausgeschlossen. Vorgabe war, dass das den Ländern zustehende Erbschaftsteuer-Aufkommen trotz Reform weiter bei rund vier Milliarden Euro im Jahr liegt. Dies wird eingehalten. (feh/dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false