zum Hauptinhalt

Finanzgericht: Kürzung der Pendlerpauschale verfassungswidrig

Die Klage eines Paares aus Niedersachsen, das gegen die Kürzung der Pendlerpauschale vor Gericht gezogen war, wird vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt.

Hannover - Das Niedersächsische Finanzgericht hält die von Bundestag und Bundesrat beschlossene Kürzung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig. Die Neuregelung verstoße gegen den allgemeinen Gleichheitssatz aus Artikel 3 des Grundgesetzes, teilte das Gericht mit. Jetzt muss das Bundesverfassungsgericht über die Klage eines Ehepaares aus dem Raum Oldenburg entscheiden. Die Berufspendler hatten gegen ihr Finanzamt geklagt, weil sie für ihre gesamten Strecken zur Arbeit einen Freibetrag eintragen lassen wollten (AZ. 8 K 549/06).

Die beiden Angestellten fahren in entgegengesetzte Richtungen 41 beziehungsweise 54 Kilometer zur Arbeit. Das Finanzamt ließ die ersten 20 Kilometer unberücksichtigt, wie es die Neuregelung vorschreibt. Die Kilometerpauschale kann seit Jahresbeginn nur noch vom 21. Entfernungskilometer an abgesetzt werden. Der Bund erhofft sich dadurch etwa fünf Milliarden Euro an Mehreinnahmen.

Nach Auffassung der Richter entstehen bei der Fahrt zur Arbeit zwangsläufig Kosten, ohne die kein Einkommen zu erzielen sei. Nicht jeder finde am Wohnort eine Stelle. Gemäß Einkommenssteuergesetz darf aber nur das Einkommen besteuert werden, das nach Abzug der beruflichen Aufwendungen bleibt. Zudem sei es unzulässig, das verfassungsrechtlich geschützte Existenzminimum zu besteuern. (tso/dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false