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Finanzpolitik: Steuer auf Jobverlagerung geplant

Die Bundesregierung plant im Zuge der Unternehmenssteuerreform eine Steuer auf Jobverlagerungen und Know-how-Transfer ins Ausland. Gegen die Bezeichnung "Strafsteuer" wehrt man sich im Finanzministerium jedoch.

Berlin - Die Pläne gehen aus einem vertraulichen Entwurf für ein Verwaltungsschreiben des Bundesfinanzministeriums an die Finanzbehörden der Länder hervor, berichtete das Nachrichtenmagazin "Spiegel" vorab. Danach soll ein Unternehmen künftig "bei Verlagerung der gesamten Produktion ins Ausland" Steuern zahlen.

Als weitere steuerrelevante Tatbestände listet das Schreiben unter anderem die Ausleihe deutschen Personals in Niedrigsteuergebiete auf, aber auch die Übertragung von Patenten und Produktionsverfahren an Auslandstöchter, deren Kosten in Deutschland geltend gemacht wurden, deren Erträge aber im Ausland günstiger versteuert werden sollen.

Eine Sprecherin des Finanzministeriums bestätigte die Pläne im Grundsatz, wandte sich aber gegen die Bezeichnung "Strafsteuer". Es gehe um Anreize, dass Erlöse in Deutschland versteuert würden. Es sei zudem "misslich", wenn für Patente Kosten in Deutschland geltend gemacht würden, Erträge aber im Ausland versteuert würden. "Dem muss der deutsche Fiskus entgegenwirken", sagte die Sprecherin. (tso/ddp)

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