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Flüchtlinge: Schäuble will Ausländerrecht ändern

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) will bis Jahresende in einem umfangreichen Paket das Ausländer-, Asyl- und Staatsangehörigkeitsrecht ändern. Flüchtlingsorganisationen befürchten Verschlechterungen.

Berlin - Im Vordergrund steht dabei die Umsetzung mehrerer EU-Richtlinien zum Flüchtlingsschutz, zu Asylverfahren und zur Zuwanderung. Das kündigte Schäuble am Montag bei einem Symposium zum Flüchtlingsschutz in Berlin an. In dem Zusammenhang wird auch das Zuwanderungsgesetz überprüft. Flüchtlingsorganisationen befürchten Verschlechterungen.

Das UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) forderte die EU auf, Schieflagen in der Asylpolitik zu korrigieren. "Die Neigung, sich in der europäischen Asylpolitik auf den jeweils kleinsten gemeinsamen Nenner zu einigen, war in den vergangenen Jahren unübersehbar", sagte der UNHCR-Regionalvertreter Gottfried Köfner am Vortag des Weltflüchtlingstages. Er betonte, die Zahl der Asylanträge sei in der EU auf den tiefsten Stand seit 26 Jahren gefallen.

Der sozialdemokratische Europaabgeordnete Wolfgang Kreissl-Dörfler sagte, für Flüchtlinge werde der legale Zugang immer mehr beschränkt. Eine legale Einreise sei praktisch nur noch per Hubschrauber möglich. Bei der Harmonisierung bestehe die Gefahr, "einen Wettbewerb um die niedrigsten Standards in Gang zu setzen". Amnesty International und Pro Asyl kritisierten, für die Bundesregierung schienen Flüchtlinge zunehmend unerwünscht. Sie forderten ein Bleiberecht für langjährig Geduldete. In Deutschland lebten 200.000 Menschen mit einer Duldung, 130.000 davon schon länger als fünf Jahre. Schäuble hatte zuvor gesagt, im Zusammenhang mit den Gesetzesänderungen sollten auch die "Altfälle" gelöst werden.

Schäuble findet Kritik unbegründet

Der Innenminister verteidigte die europäische Politik und nannte eine grundsätzliche Kritik kaum begründbar. Bei der Flüchtlingspolitik werde alles daran gesetzt, "dass kein Mensch schutzlos bleibt". Die anstehenden Umsetzungen der Richtlinien würden im deutschen Asylrecht nur zu kleineren Änderungen führen. Wesentliche Bestimmungen wie Regelungen für die nichtstaatliche und die geschlechtsspezifische Verfolgung seien bereits mit dem Zuwanderungsgesetz übernommen worden.

Der umfassendste Anpassungsbedarf bestehe bei den Voraussetzungen für die Schutzgewährung und deren Entzug. Hier werde sich Deutschland eng an die Richtlinien anlehnen. Etliche Bestimmungen seien zwingend und erlaubten keine Abweichung. Hierzu gehöre der Ausschluss vom Flüchtlingsstatus wegen begangener Straftaten.

Schäuble nannte mehrere Beispiele für punktuelle Änderungen. So soll die Verhängung der Todesstrafe ein Schutzgrund sein. Ferner sollen verfolgte Kriegsdienstverweigerer geschützt werden, die sich gegen völkerrechtswidrige Handlungen stellten. Auch Opfer bewaffneter Konflikte sollen besser geschützt werden. (tso/dpa)

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