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Bundesinnenminister Thomas de Maiziere (CDU) und der Leiter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, Frank-Jürgen Weise.

© dpa

Flüchtlinge: Zahl der Asylanträge stark rückläufig

In diesem Jahr kamen laut Innenminister Thomas de Maizière bisher 213.000 neue Asylsuchende nach Deutschland. Die Zahl unerledigter Asylanträge ist nochmal stark gestiegen.

Die Zahl der neuen Asylsuchenden in Deutschland ist weiter stark rückläufig. In den ersten drei Quartalen 2016 wurden 213.000 Zugänge registriert, sagte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) am Mittwoch in Berlin. Zugleich sei die Zahl der Entscheidungen über Asylanträge auf 460.000 gestiegen. Dies bedeute einen Anstieg von 165 Prozent gegenüber den ersten neun Monaten des Vorjahres. Allein im September 2016 seien knapp 70.000 Anträge entschieden worden.

De Maizière nannte die Entwicklung eine „Trendwende“. Allerdings ist die Zahl der Asylanträge auf knapp 660.000 gestiegen, was daran liegt, dass viele Flüchtlinge bereits 2015 eingereist sind und erst in diesem Jahr ihre Anträge gestellt haben. Von den 660.000 Antragstellern in den ersten neun Monaten 2016 kamen die meisten aus Syrien (rund 250.000). Es folgen Afghanistan (116.000), Irak (89.000) und Iran (23.000).

Innenminister plant verschärfte Abschieberegeln

Das Bundesinnenministerium will ein Untertauchen Ausreisepflichtiger erschweren. Ihnen soll das Abschiebedatum nicht mehr einen Monat im voraus mitgeteilt werden, wie die „Rheinische Post“ (Mittwoch) unter Berufung auf einen ihr vorliegenden Gesetzentwurf berichtete. Parallel de Maizière die Frist für Ausreisegewahrsam von vier auf 14 Tage ausweiten, vor allem für jene, die sich der Abschiebung entziehen. De Maizière (CDU) hatte nach den Anschlägen im Sommer ein umfangreiches Sicherheitspaket angekündigt.

Darin enthalten waren unter anderem Verschärfungen für straffällige Ausländer und sogenannte Gefährder. Im Gesetzentwurf, der seit Freitag in der Ressortabstimmung ist, heißt es dazu etwa: „Haft zur Sicherung der Abschiebung ist zukünftig anzuordnen, wenn der vollziehbar Ausreisepflichtige rechtskräftig wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten verurteilt worden ist oder eine erhebliche Gefahr von ihm ausgeht und die weiteren Haftvoraussetzungen vorliegen.“ (dpa)

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