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Politik: Fluthilfe, Endlager und weniger Korruption

Die letzten Beschlüsse des 17. Bundestags.

Berlin - Kurz vor der parlamentarischen Sommerpause hat der Bundestag die letzten wesentlichen Beschlüsse in dieser Legislaturperiode getroffen. Ein Auszug:

Flutfonds: Als Reaktion auf die Flutkatastrophe beschloss der Bundestag einen Hilfsfonds im Umfang von acht Milliarden Euro. Damit sollen Schäden an Infrastruktur wie Straßen und Brücken, aber auch in Betrieben und bei Privatpersonen beseitigt werden. Die Länder beteiligen sich an dem Sondervermögen mit 3,25 Milliarden Euro. Der Bundesrat muss dem am 5. Juli noch zustimmen.

Homo-Ehe: Auch die rund 34 000 homosexuellen Lebenspartnerschaften profitieren künftig vom Ehegattensplitting. Der Bundestag kam einer Aufforderung des Bundesverfassungsgerichts nach, das die Ungleichbehandlung beanstandet und eine rückwirkende Gleichstellung seit 2001 angeordnet hatte, als das Lebenspartnerschaftsgesetz in Kraft trat. Kostenpunkt: rund 55 Millionen Euro im Jahr.

Atom-Endlager: Nach jahrzehntelangem Streit über die Lagerung von hoch radioaktivem Atommüll gibt es einen neuen Anlauf. Dem Kompromiss von Union, SPD, FDP und Grünen zufolge soll eine Kommission bis Ende 2015 Grundsätze und Kriterien für die Suche nach einer Deponie formulieren. Bis 2031 soll der Bundestag dann einen Standort festlegen. Die Erkundung des umstrittenen Salzstocks in Gorleben wird beendet, zudem sollen im Zwischenlager Gorleben keine weiteren Castorbehälter aus der Wiederaufarbeitung mehr eingelagert werden. Wohin die Castoren sollen, ist allerdings unklar. Die Entscheidung darüber wurde auf nach der Wahl verschoben.

Zwangsprostitution/Menschenhandel: Eine Änderung des Gewerberechts soll Zwangsprostitution in Deutschland eindämmen. Die Gesetzesnovelle sieht die Einführung einer Zuverlässigkeitsprüfung vor, der sich Bordellbetreiber künftig bei der Anmeldung ihres Gewerbes unterziehen müssen. Darüber hinaus können Auflagen zum Schutz der Prostituierten erteilt werden. SPD, Grüne und Linke lehnten das Gesetz als völlig unzureichend ab. Ob es den Bundesrat passieren wird, ist fraglich.

Ärzte-Korruption: Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen werden künftig mit bis zu drei Jahren Haft geahndet. Neben Haftstrafen drohen korrupten Ärzten wie Apothekern, Krankenkassen und anderen Leistungserbringern empfindliche Geldbußen. Zudem soll verhindert werden, dass Pharmafirmen Mediziner für die Verschreibung eines bestimmten Medikaments bezahlen.

Gegen Abzocke: Im Internet oder per Telefon abgeschlossene Verträge mit Glücksspielanbietern sollen nur gültig sein, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Zudem sollen überzogene Abmahnkosten bei Urheberrechtsverletzungen beendet werden. Die Anwaltsgebühren bei der ersten Abmahnung etwa für das illegale Herunterladen von Musikstücken werden dazu auf 155,30 Euro begrenzt. rtr/dpa

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