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Politik: Frauenförderung im öffentlichen Dienst: Bevorzugte Beförderung

Frauen sollen im öffentlichen Dienst des Bundes bessere Berufschancen erhalten und nicht mehr gegenüber Männern benachteiligt sein. Das sieht der Entwurf eines "Gleichstellungsgesetzes" vor, den das Bundeskabinett am Mittwoch verabschiedet hat.

Frauen sollen im öffentlichen Dienst des Bundes bessere Berufschancen erhalten und nicht mehr gegenüber Männern benachteiligt sein. Das sieht der Entwurf eines "Gleichstellungsgesetzes" vor, den das Bundeskabinett am Mittwoch verabschiedet hat. Danach müssen Frauen künftig in Verwaltungsbereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt und befördert werden.

Familienministerin Christine Bergmann (SPD) sagte, trotz des seit 1994 geltenden Frauenförderungsgesetzes gebe es noch immer große Defizite. Drei Jahre später seien rund 45 Prozent aller beim Bund Beschäftigten Frauen gewesen - im höheren Dienst waren es aber nur 19 Prozent. Der Frauenanteil an Referatsleitungen habe bei 10 Prozent gelegen und an Abteilungsleitungen bei 1,3 Prozent.

Die Bestimmungen des Gesetzes betreffen nicht nur die Behörden und Ämter des Bundes und die Bundesgerichte, sondern auch privatrechtlich organisierte Einrichtungen der Bundesverwaltung.

Bei der vergleichenden Bewertung von Männern und Frauen dürfen künftig Unterbrechungen der Erwerbstätigkeit wegen Familienpflichten, die zeitliche Belastung durch Kinderbetreuung und weniger Dienstjahre nicht nachteilig angerechnet werden. Nach einem Stellenabbau muss der Frauenanteil mindestens gleich bleiben. Die Rechte und Pflichten der Gleichstellungsbeauftragten des Bundes werden konkretisiert und erweitert. Geplant ist auch eine "geschlechtergerechte Sprache" in den Rechtsvorschriften des Bundes. Bergmann kündigte an, ein Gleichstellungsgesetz für die private Wirtschaft werde bald folgen.

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