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Luisa Neubauer, Mitbegründerin von Fridays for Future, sagt: „Diese Klage ist ein logischer Zusatz zu dem was im letzten Jahr auf den Straßen Deutschlands passiert ist.“

© imago images/epd

Fridays for Future und andere klagen: Bundesverfassungsgericht soll über Klimaschutz urteilen

Klimaaktivisten und Umweltverbände haben Verfassungsklagen in Karlsruhe eingereicht. Sie sehen im neuen Klimagesetz das Grundgesetz verletzt.

Mehrere Klimaaktivisten und Umweltverbände wollen über das Bundesverfassungsgericht mehr Klimaschutz erwirken. In Karlsruhe seien dazu bislang drei Verfassungsbeschwerden eingereicht worden, teilten mehrere Rechtsanwälte am Mittwoch in Berlin mit. Eine vierte Verfassungsbeschwerde solle folgen. Ob die Verfassungsklagen von den Karlsruher Richtern angenommen werden, ist noch unklar.

Geklagt haben Einzelpersonen und Klimaaktivisten wie die „Fridays for Future“-Mitbegründerin Luisa Neubauer sowie Organisationen wie die Deutsche Umwelthilfe, Greenpeace, Germanwatch und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Sie zeigten sich optimistisch, dass Karlsruhe die Klagen annehmen wird.

Nach Auffassung der Kläger ist das im Herbst 2019 von Bundesregierung und Bundestag verabschiedete Klimaschutzgesetz unzureichend und verletzt das Grundgesetz. „Klimaschutz ist Grundrechtsschutz“, erläuterte Rechtsanwalt Remo Klinger, der nach eigenen Angaben Anfang der Woche zwei Verfassungsklagen in Karlsruhe eingereicht hat. Er vertritt Kläger aus Bangladesch, Nepal und Deutschland. Die Deutsche Umwelthilfe unterstützt diese Klagen.

Die Lebensgrundlagen für junge Generationen und Menschen in den vom Klimawandel am stärksten betroffenen Ländern dürften nicht verloren gehen, sagte Klinger: „Dazu muss Deutschland denjenigen Beitrag leisten, der ihm aus seiner Verantwortung für den Klimawandel erwächst.“ Das Bundesverfassungsgericht sei aufgerufen, der Politik dazu den Weg zu weisen.

Die Klagebegründung: Der Staat kommt seiner Schutzpflicht nicht nach

Laut Deutscher Umwelthilfe reicht das deutsche Klimaschutzpaket nicht aus, um die Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens, also die Erderwärmung möglichst auf 1,5 Grad zu begrenzen, einzuhalten. Die eingereichten Verfassungsbeschwerden stützten sich auf die grundrechtlichen Schutzpflichten der Bundesrepublik für Leben und körperliche Unversehrtheit aus dem Grundgesetzartikel 2 Absatz 2 sowie das Eigentumsrecht aus Artikel 14 Absatz 1.

Eine weitere Klage wollen neun junge Menschen, darunter Klimaaktivistin Neubauer, noch bis Ende Januar in Karlsruhe einreichen. Deren Rechtsanwältin Roda Verheyen erklärte, mit dem zu wenig ambitionierten Klimaschutzgesetz komme der Staat seiner Schutzpflicht nicht ausreichend nach. Ihre Mandantinnen und Mandanten „werden in ihrem Leben dramatische Einschränkungen durch die Klimakrise erfahren“.

Neubauer betonte: „Diese Klage ist ein logischer Zusatz zu dem was im letzten Jahr auf den Straßen Deutschlands passiert ist.“ Fortan stehe die Frage im Raum, ob das Nichthandeln der Bundesregierung mit dem Grundgesetz vereinbar ist. „Wir sind überzeugt, dass es das nicht ist“, sagte Neubauer.

Bereits seit November 2018 ist in Karlsruhe eine Klage anhängig, die BUND, Solarenergie-Förderverein Deutschland sowie Einzelkläger wie der Schauspieler Hannes Jaenicke und der frühere CSU-Bundestagsabgeordnete Josef Göppel eingereicht haben. Deren Rechtsvertreter Felix Ekardt erklärte, Deutschlands weitgehende Untätigkeit verletze die Grundrechte auf Leben, Gesundheit, Existenzminimum und Eigentum. Karlsruhe müsse Bundesregierung und Bundestag zu mehr Klimaschutz verpflichten. (epd)

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