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G-8-Gipfel: Polizei legt Beschwerde gegen Demo-Erlaubnis ein

Die Polizei hat gegen die weitgehende gerichtliche Aufhebung des Versammlungsverbots während des G-8-Gipfels in Heiligendamm Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Greifswald eingelegt.

Schwerin/Berlin - Das Verwaltungsgericht Schwerin hat das weit reichende und heftig umstrittene Versammlungsverbot während des G8-Gipfels in Heiligendamm gekippt. Das Gericht erlaubte den Gegnern des Treffens vom 6. bis 8. Juni unter Auflagen, wesentlich näher am Tagungsgelände zu protestieren als bisher genehmigt. Die Globalisierungskritiker dürfen bis auf 200 Meter an den Sicherheitszaun um Heiligendamm herankommen. Die G8-Polizeieinheit Kavala legte noch am selben Tag Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Greifswald ein.

"Die Sicherheitsbedenken der Polizei gegen die Zulassung von Versammlungen in diesem Gebiet während des Gipfels bleiben bestehen", teilte Kavala mit. Die hochrangigen Gipfel-Teilnehmer seien erheblich gefährdet. Kritiker hätten mehrfach angekündigt, das Treffen vom 6. bis 8. Juni mit Blockaden "von seiner Infrastruktur abschneiden" zu wollen.

Die Polizeidirektion Rostock hatte vom 5. Juni an ein allgemeines Verbot für Aktionen im Umkreis von fünf bis zehn Kilometern um den Zaun erlassen. Dagegen hatten die Organisatoren eines für den 7. Juni geplanten Sternmarsches nach Heiligendamm geklagt. Die Richter entschieden nun, dass das Versammlungsverbot nur für den eingezäunten Versammlungsort und die 200 Meter breite Pufferzone gilt. Der Sternmarsch kann - nach aktueller Rechtsprechung - wie geplant stattfinden. Die Protestszene und Vertreter von Grünen, FDP und Linkspartei zeigten sich zufrieden.

Attac begrüßt Entscheidung

Der Koordinator des Rostocker Bündnisses gegen den Gipfel, Monty Schädel, bewertete die Gerichts-Entscheidung positiv. "Die Polizei ist in ihre rechtlichen Schranken verwiesen worden." Er hoffe, dass die Polizei die Entscheidung akzeptiere und keine Beschwerde gegen das Urteil einlege. Auch das globalisierungskritische Netzwerk Attac begrüßte die Entscheidung. "Offenbar hat das Gericht eine klarere Vorstellung davon, was ein Rechtsstaat bedeutet, als Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und die Polizei", sagte Pedram Shahyar vom Attac-Koordinierungskreis. (Von Gerd Reuter, dpa)

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