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Politik: Ganz oder gar nicht

Mit der von Berlin und Paris betriebenen Vertagung wurden die UN daran gehindert, über ein weltweites Klonverbot zu entscheiden. Dem UNRechtsausschuss lagen dafür zwei Resolutionen vor: Die erste forderte ein Verbot jeglichen Klonens, die andere ein Teilverbot.

Mit der von Berlin und Paris betriebenen Vertagung wurden die UN daran gehindert, über ein weltweites Klonverbot zu entscheiden. Dem UNRechtsausschuss lagen dafür zwei Resolutionen vor: Die erste forderte ein Verbot jeglichen Klonens, die andere ein Teilverbot. Die USA und rund 60 weitere Staaten hatten sich für das Verlangen Costa Ricas stark gemacht, reproduktives wie therapeutisches Klonen zu verbieten. Der von Belgien eingebrachte Gegenentwurf wollte reproduktives Klonen verbieten, das Klonen zu wissenschaftlichen und medizinischen Zwecken hingegen den einzelnen Staaten überlassen. Reproduktives Klonen hat die Geburt eines genetisch identischen Menschen zum Ziel. Beim therapeutischen Klonen geht es um die Herstellung eines gengleichen Embryos zu Forschungszwecken. Ihm sollen Stammzellen entnommen werden, um daraus menschliche Organe und Gewebe zu züchten. Der Embryo wird dabei vernichtet. In Deutschland sind beide Formen des Klonens strikt verboten. Im Februar hat der Bundestag die Regierung ausdrücklich aufgefordert, sich für ein „möglichst umfassendes Klonverbot“ einzusetzen. raw

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