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Politik: Garantie bis 2019

Im Dezember 2001 wurde per Gesetz festgelegt, dass die Förderung der neuen Länder auch nach Auslaufen des ersten Solidarpaktes 2004 fortgeführt wird. Der „Solidarpakt II“ erstreckt sich nunmehr bis zum Jahr 2019 .

Im Dezember 2001 wurde per Gesetz festgelegt, dass die Förderung der neuen Länder auch nach Auslaufen des ersten Solidarpaktes 2004 fortgeführt wird. Der „Solidarpakt II“ erstreckt sich nunmehr bis zum Jahr 2019 . Er ist in zwei Summen aufgeteilt: Der „Korb I“ umfasst die Sonderbedarfsergänzungszuweisungen und hat ein Volumen von insgesamt 105,3 Milliarden Euro – so viel, wie im „Solidarpakt I“ mit seiner zehnjährigen Laufzeit steckte. Wegen der zeitlichen Streckung werden die Jahresbeiträge zunächst fast unmerklich, ab 2009 aber immer deutlicher zurückgefahren. Der „Korb II“ umfasst rund 51 Milliarden Euro – Geld, das der Bund den neuen Ländern zusätzlich zugesagt hat. Eine verbindliche Bestätigung dieser Summe steht noch aus. sc

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