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Politik: Gauck-Behörde darf Schriftsatz aus dem Havemann-Fall abdrucken

Der PDS-Fraktionsvorsitzende und Rechtsanwalt Gregor Gysi muss es hinnehmen, dass ein Schriftsatz von ihm aus dem Jahr 1979 über seinen Mandaten Robert Havemann ohne seine Genehmigung veröffentlicht wurde. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nahm eine dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde Gysis mangels Erfolgsaussicht nicht zur Entscheidung an.

Der PDS-Fraktionsvorsitzende und Rechtsanwalt Gregor Gysi muss es hinnehmen, dass ein Schriftsatz von ihm aus dem Jahr 1979 über seinen Mandaten Robert Havemann ohne seine Genehmigung veröffentlicht wurde. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nahm eine dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde Gysis mangels Erfolgsaussicht nicht zur Entscheidung an. Das Recht auf Informationsfreiheit überwiege das Persönlichkeitsrecht des Anwalts, betonte das Gericht am Donnerstag. Die Veröffentlichung verletze weder die Eigentumsgarantie noch das allgemeine Persönlichkeitsrecht.

Bereits das Oberlandesgericht Hamburg hatte im Juli 1999 die Veröffentlichung der Berufungsbegründung in dem von der Gauck-Behörde herausgegebenen Buch "Der Fall Havemann - Ein Lehrstück politischer Justiz" nicht beanstandet. Die DDR hatte gegen den inzwischen verstorbenen früheren Regimekritiker Havemann 1979 ein Strafverfahren wegen angeblicher Devisenvergehen angestrengt. Gysi verteidigte Havemann damals. Nach der Wiedervereinigung veröffentlichte die Gauck-Behörde eine Dokumentation des Falles, in der neben anderen Originaldokumenten auch die Berufungsbegründungsschrift Gysis vom Juli 1979 abgedruckt wurde.

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