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Politik: „Gefühllos und unbarmherzig“ Sechs Jahre Haft

für Demjanjuk gefordert

Berlin - Im Prozess um Verbrechen im nationalsozialistischen Vernichtungslager Sobibor hat die Staatsanwaltschaft München sechs Jahre Haft für den 90-jährigen Angeklagten John Demjanjuk gefordert. Dieser sei zwischen März und September 1943 als „fremdvölkischer“ SS-Hilfswachmann an der Ermordung von mindestens 27 900 Menschen beteiligt gewesen, sagte Staatsanwalt Hans-Joachim Lutz am Dienstag vor dem Münchner Landgericht. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Wachleute automatisch an den Morden beteiligt waren. Beim Eintreffen der Transporte seien absolut alle Angehörigen der Wachmannschaft im Einsatz gewesen, weil die Vernichtungsmaschinerie nur so funktionieren konnte, erklärte der Staatsanwalt. Doch er ging noch weiter: Der Angeklagte habe „aus rasseideologischen Gründen bereitwillig an der Tötung der Juden mitgewirkt und hierdurch seine gefühllose und unbarmherzige Gesinnung offenbart“.

Beihilfe zum Mord kann mit drei bis 15 Jahren Haft bestraft werden. Dass der Staatsanwalt deutlich unter der Höchststrafe blieb, begründete er nicht nur mit dem hohen Alter des Angeklagten, sondern auch damit, dass die Taten bereits mehr als 60 Jahre zurückliegen und Demjanjuk außerdem lange in Auslieferungs- und Untersuchungshaft gesessen habe. Der Ankläger erwähnte dabei ausdrücklich die acht Jahre Haft in Israel, wo Demjanjuk in den 80er Jahren wegen Verbrechen im NS-Vernichtungslager Treblinka erst zum Tode verurteilt und später wieder freigelassen worden war. Ein Urteil in dem Prozess, der bereits fast 16 Monate dauert, wird im Mai erwartet. cvs

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