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Politik: Geheimdienst soll effektiver werden Innenminister stärken den Verfassungsschutz

Berlin - Die Innenministerkonferenz (IMK) hat am Freitag bei ihrer Tagung in Rostock eine Reform des Verfassungsschutzes beschlossen. Die Kompetenzen des Bundesamtes in Köln werden gestärkt, die Landesbehörden können künftig nicht mehr nach Belieben Informationen schicken oder vorenthalten.

Von Frank Jansen

Berlin - Die Innenministerkonferenz (IMK) hat am Freitag bei ihrer Tagung in Rostock eine Reform des Verfassungsschutzes beschlossen. Die Kompetenzen des Bundesamtes in Köln werden gestärkt, die Landesbehörden können künftig nicht mehr nach Belieben Informationen schicken oder vorenthalten. Dazu soll das Bundesverfassungsschutzgesetz geändert werden. In Paragraf 5 Absatz 1, der die Übermittlung von Informationen durch eine Landesbehörde ans Bundesamt und an die Kollegen in den anderen Ländern vorschreibt, fällt der relativierende Halbsatz weg, „soweit es für deren Aufgabenerfüllung erforderlich ist“.

Außerdem sollen beim Einsatz von V-Leuten neue Standards gelten. Demnach werden keine Personen mehr geworben, die wegen erheblicher Straftaten verurteilt wurden oder gegen die eine Staatsanwaltschaft wegen schwerer Delikte ein Verfahren eingeleitet hat. Und das Bundesamt wird in einer zentralen Datei deutschlandweit alle V-Personen erfassen, allerdings ohne Klarnamen.

Die Innenminister erhielten zudem bei der Tagung den zweiten Zwischenbericht der „Bund-Länder-Expertenkommission Rechtsterrorismus“. Die IMK hatte Ende 2011 das vierköpfige Gremium installiert, das Fehler bei der Aufklärung der NSU-Verbrechen analysieren und Vorschläge für eine effizientere Sicherheitsarchitektur erarbeiten soll. In dem Papier, in das der Tagesspiegel Einblick nehmen konnte, empfiehlt die Kommission eine „Erweiterung der Zuständigkeit des Generalbundesanwalts“ (GBA) zur Übernahme von Verfahren bei schweren Straftaten, auch wenn kein terroristisches Motiv zu erkennen ist. Dies wäre eine Konsequenz aus der unfreiwilligen Zuschauerrolle des GBA bei den Ermittlungen zur Serie von Morden des NSU an neun Migranten. Die regionalen Staatsanwaltschaften hatten den rassistischen Hintergrund nicht erkannt, der GBA blieb außen vor. Die Kommission schlägt vor, dass der GBA „eine bindende Zuweisung von Ermittlungsverfahren“ an eine Staatsanwaltschaft vornehmen kann. Frank Jansen

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