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Politik: Geld für Witwen und Waffen

Berlin - Der Angeklagte mit dem üppigen Pferdeschwanz liest ruhig eine Erklärung vor und gesteht fast alles, was die Bundesanwaltschaft ihm vorwirft. „Ich habe Geld überwiesen“, sagt Fatih K.

Von Frank Jansen

Berlin - Der Angeklagte mit dem üppigen Pferdeschwanz liest ruhig eine Erklärung vor und gesteht fast alles, was die Bundesanwaltschaft ihm vorwirft. „Ich habe Geld überwiesen“, sagt Fatih K. (32), einmal sei es um die Finanzierung einer „großen Waffe“ gegangen. So hat am Freitag am Berliner Kammergericht eher unkompliziert der nächste Prozess im Verfahren gegen ursprünglich drei Angeklagte begonnen, denen die Bundesanwaltschaft die Unterstützung islamistischer Terrorgruppen im afghanisch-pakistanischen Grenzgebiet vorwirft. Der aus Kreuzberg stammende Fatih K., Vater von sechs Kindern, gibt sich reuig. „Ich habe mich auf einem Irrweg befunden“, sagt er, „für mich ist der Dschihad kein Weg.“ Und K. betont, er fühle sich in Deutschland wohl, „auch als Muslim“.

Die beiden Vertreter der Bundesanwaltschaft bleiben kühl. Vor dem Geständnis haben sie aus der Anklage vorgetragen, K. habe im November 2009 an einen Mittelsmann in Istanbul 1080 Euro überwiesen, von denen 330 Euro zur finanziellen Unterstützung der terroristischen Vereinigungen Islamic Jihad Union (IJU) und Deutsche Taliban Mudschahedin (DTM) bestimmt gewesen seien. Im Dezember 2009 habe K. dann über einen Vertrauten 1080 Euro an den Mittelsmann geschickt, der das Geld an den türkischen Anführer der DTM weitergeleitet haben soll – für den Kauf großkalibriger Waffen oder „für den allgemeinen Finanzbedarf“ von IJU und DTM.

Die Tranche von 330 Euro „war für eine Gemeinschaftskasse“, sagt K., „für Witwen und Waisen“. Da hat Bundesanwalt Volker Brinkmann Zweifel. „Sie waren schon vor der ersten Überweisung bekannt als einer, den man anspitzen kann, wenn es um Geld geht für die Unterstützung der Logistik der Vereinigungen.“ Fatik K. will sich aber zunächst nicht weiter äußern. Seine Lage ist trotz des Geständnisses nicht einfach, da er sich im August 2010, der Haftbefehl war ausgesetzt, in die Türkei abgesetzt hatte. Nach wenigen Wochen wurde er festgenommen. Die Auslieferung zog sich hin, das Kammergericht musste sein Verfahren von dem der Mitangeklagten Alican T. und Filiz G., Ehefrau des Ex-Anführers der Sauerlandgruppe, abtrennen. Das geschah inzwischen auch mit dem Fall Filiz G., da sie geständig ist. Für Dienstag werden hier die Plädoyers erwartet. Frank Jansen

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