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Gendiagnostikgesetz: Koalition plant Verbot heimlicher Vaterschaftstests

Heimliche Vaterschaftstests sollen künftig verboten sein. Nach Informationen des Tagesspiegels ist das Verbot in den Eckpunkten zum Gendiagnostikgesetz enthalten, die am Mittwoch im Kabinett beschlossen werden sollen.

"Genetische Untersuchungen zur Feststellung der Abstammung eines Kindes sind nur dann zulässig, wenn die Personen, von denen eine genetische Probe untersucht werden soll, in die Untersuchung eingewilligt haben", heißt es wörtlich. Für solche Daten sei dasselbe "hohe Schutzniveau" erforderlich wie für andere Gentests. Bei Säuglingen und Kleinkindern dürfe es Ausnahmen geben, wenn es um den "Familiennutzen" geht. Ob das Verbot als Straftat oder als Ordnungswidrigkeit eingestuft und wie es sanktioniert wird, war umstritten. Dies solle dem Parlament überlassen bleiben, hieß es am Dienstag aus den zuständigen Ministerien.

Für ein strafbewehrtes Verbot hatte sich in der Vergangenheit Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) stark gemacht. Union und FDP hatten in der Vergangenheit dagegen kritisiert, heimliche Tests dienten dem Familienfrieden und müssten erlaubt bleiben. Die Regelung könnte zudem das geschäftliche Ende für viele Labors bedeuten, die private Gutachten für 150 bis 200 Euro anbieten. "Zytogenetische oder molekulargenetische Tests dürfen nur von Personen oder Einrichtungen vorgenommen werden, die dafür zertifiziert oder akkreditiert worden sind", heißt es in dem Koalitionspapier.

Heimliche Tests waren bislang vor Gericht nicht verwertbar, aber nicht explizit verboten. Seit 1. April können Männer ein Gutachten gerichtlich gegen den Willen der Frau erzwingen und auch bei einem negativen Test entscheiden, ob sie für das Kind sorgen wollen. Dennoch entscheiden sich viele Väter zuvor für einen heimlichen Test. (Tsp)

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