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Genitalverstümmelung: Straftatbestand der Beschneidung soll nicht mehr verjähren

Die Große Koalition will das Strafrecht verschärfen, um die Beschneidung junger Mädchen besser verhindern zu können. Täter sollen lebenslang verfolgt werden können

Union und SPD wollten härter gegen Genitalverstümmelungen bei jungen Migrantinnen vorgehen. Wie die Neue Osnabrücker Zeitung berichtet, hat sich die Koalition auf eine Verschärfung des Strafrechts verständigt, die am Donnerstag im Bundestag beschlossen werden soll. "Wir müssen das grausame Ritual der Beschneidung von Mädchen effektiver bekämpfen. Es darf nicht länger sein, dass Täter wegen Lücken im Strafrecht davonkommen", sagte SPD-Fraktionsvize Fritz Rudolf Körper.

Geplant ist, dass der Tatbestand der Beschneidung von Mädchen und jungen Frauen künftig lebenslang verfolgt werden kann. Bisher verjährt die Tat nach zehn Jahren. Anschließend haben Eltern, Mediziner oder traditionelle Beschneider keine Strafe mehr zu befürchten. Weil Angehörige Verstümmelungen nicht anzeigen und die Opfer oft nicht zur Polizei gehen, blieben ohnehin viele Peiniger bisher straffrei.

Die Neuregelung soll dem Bericht zufolge auch für Fälle gelten, die höchstens zehn Jahre zurückliegen. Nach Einschätzung der Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes (TdF) leben gegenwärtig rund 20.000 Mädchen und Frauen ausländischer Herkunft in Deutschland, die Opfer von Genitalverstümmelungen sind. (dpa/sp)

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