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Bundeswehr: Geöffnete Feldpost beschäftigt nun den Staatsanwalt

Die geöffneten und geplünderten Briefe von Soldaten aus Afghanistan werden vermutlich ein Fall für die Justiz. Die Staatsanwaltschaft hat den Wehrbeauftragten Königshaus gefragt, ob hier möglicherweise eine im Inland begangene Straftat vorliege, und Königshaus wird das bejahen.

Von Robert Birnbaum

Die Bundeswehr selbst ist in nunmehr zwei Untersuchungsberichten zu dem Schluss gekommen, dass ihr Postweg keine Mängel aufweise – folglich, sagt Königshaus, müsse ja wohl hierzulande etwas mit der Post passiert sein.

Dem Wehrbeauftragten leuchten nämlich all die Vermutungen nicht ein, die angestellt werden, um den rätselhaften Vorgang als harmlose Panne zu erklären. Da gibt es zum Beispiel die Theorie, dass die Briefe, aus denen USB-Sticks und Foto-Speicherkarten verschwunden sind, in Sortiermaschinen hängen geblieben und zerfetzt worden sein könnten. Doch den Wehrbeauftragten macht die Verluststatistik misstrauisch. Danach haben 24 Soldaten in 33 Fällen zwischen Oktober und Februar geöffnete oder beschädigte Post gemeldet. Allein 14 der Soldaten aber leisten Dienst in ein und demselben kleinen Vorposten in der Unruheprovinz Baghlan. „Ich weiß nicht, ob die Sortiermaschine etwas gegen die Soldaten aus dem OP North hat“, sagt Königshaus sarkastisch. Nicht auszuschließen sei zudem, dass noch mehr Post kaputt, geplündert oder gar nicht angekommen sei, von der die – von Telefon und Internet weitgehend abgeschnittenen – Absender selbst noch gar nicht wüssten.

Auch dass vier der Briefe der Zoll geöffnet hat, findet Königshaus nicht selbstverständlich. „Ich weiß nicht, was ein USB-Stick mit Warenkontrolle zu tun hat“, sagt er. Er hat das zuständige Finanzministerium um Erläuterung der Rechtsgrundlagen gebeten. Das Fazit der Bundeswehr, dass von „systematischer“ Postöffnung keine Rede sein könne, findet der Wehrbeauftragte vorschnell. Der Fall sei „nicht aufgeklärt“.

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