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Entlassener Hamburger Justizsenator Roger Kusch

© dpa

Eilentscheid: Gericht stoppt Kuschs Sterbehilfe

Das gegen den früheren Hamburger Justizsenator Kusch verhängte Sterbehilfe-Verbot bleibt vorerst bestehen. Kommerzielle Sterbebegleitung ist nach Ansicht der Richter "kein erlaubtes Gewerbe". Kusch will sich damit nicht zufrieden geben.

Der frühere Hamburger Justizsenator Roger Kusch darf vorerst keine Sterbehilfe mehr leisten. Dies hat das Verwaltungsgericht in der Hansestadt am Freitag in einem Eilverfahren entschieden. Der umstrittene Ex-CDU-Politiker darf damit bis zu einem Beschluss im Hauptverfahren niemanden beim Selbstmord unterstützen. Kusch kündigte Beschwerde gegen den Eilentscheid an.

Der 54-Jährige klagt gegen ein Verbot der Hamburger Innenbehörde, die ihm Ende November bei einer Durchsuchung jegliche Form der Sterbehilfe untersagt hatte. Das Polizeiverbot bleibt laut Gericht bis zur endgültigen Entscheidung gültig. Die Verbotsverfügung ist aus Sicht des Gerichts nicht zu beanstanden.

Gefährdung der öffentlichen Sicherheit

Kuschs "fortgesetzte Suizidunterstützung" gefährde die öffentliche Sicherheit, hieß es zur Begründung. Generell sei die Polizei verpflichtet, Selbstmorde zu verhindern - auch wenn sie die "persönliche Grenzentscheidung" eines Menschen respektieren müsse. Kusch betreibt als Suizidhelfer laut Gericht "kein erlaubtes Gewerbe". Beihilfe zum Selbstmord sei zwar nicht strafbar - hier gehe es aber "um die sozial unwertige Kommerzialisierung des Sterbens durch Beihilfe zum Suizid gegen Entgelt".

Der Jurist biete lebensmüden Menschen für 8000 Euro Honorar ein "Dienstleistungspaket" an, um ihnen den Selbstmord zu erleichtern. Kuschs Form der Sterbehilfe widerspreche den allgemein anerkannten moralischen Wertvorstellungen und dem Menschenbild des Grundgesetzes. Kusch wende sich zudem nicht nur an Todkranke, sondern "an jeden, der sein Leben beenden möchte". (Az.: 8 E 3301/08)

Auslöser der Razzia in Kuschs Büro und Wohnungen Ende November waren Ermittlungen der Hamburger Staatsanwaltschaft wegen des Anfangsverdachts eines Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz. Die Behörde untersucht, ob Kusch verschreibungspflichtige Medikamente weitergegeben hat. Ausgangspunkt der Ermittlungen war der Tod einer 84 Jahre alten Rentnerin Ende September. Die Frau war laut Staatsanwaltschaft an einer Überdosis eines verschreibungspflichtigen Malaria-Medikaments gestorben. (sf/AFP/dpa)

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